Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Stadt Bergisch Gladbach verhängt Haushaltssperre

Die Stadt Bergisch Gladbach verschärft ihre Ausgabensteuerung bis zum Jahresende. Nach der aktualisierten Prognose wird das Jahresergebnis 2026 voraussichtlich rund zwölf Millionen Euro schlechter ausfallen als im beschlossenen Haushalt geplant. Kämmerer Thore Eggert hat deshalb in Abstimmung mit Bürgermeister Marcel Kreutz eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW bis zum 31. Dezember 2026 angeordnet.

Zu den wesentlichen Ursachen zählen geringere Steuererträge, höhere Aufwendungen in der Jugendhilfe und zusätzliche Abschreibungen infolge der Investitionstätigkeit. Positive Entwicklungen in einzelnen Bereichen sind in der Gesamtprognose berücksichtigt.

„Die Menschen in Bergisch Gladbach müssen sich auf ihre Stadt verlassen können. Deshalb prüfen wir jetzt noch genauer, welche Ausgaben dringend notwendig sind und was wir verschieben können. Wir erfüllen unsere gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Bei weiteren Ausgaben haben wir die Folgen für die Menschen und Einrichtungen in unserer Stadt im Blick“, erklärt Bürgermeister Marcel Kreutz.

Die Sperre verschärft die seit dem 2. September geltende Bewirtschaftungsverfügung und bezieht auch Investitionen ein. Für Ausgaben, die unter die Sperre fallen, ist oberhalb der Bagatellgrenze von 1.000 Euro eine vorherige Einzelfreigabe erforderlich. Neue Ausgaben, die nicht zwingend erforderlich und dringlich sind, werden zunächst zurückgestellt.

„Die aktuelle Prognose zeigt, dass wir unsere Ausgaben noch stärker an den tatsächlich verfügbaren Mitteln ausrichten müssen. Die Haushaltssperre schafft dafür einen verbindlichen Rahmen. Wir prüfen die Ausgaben sorgfältig und stellen sicher, dass notwendige und unabweisbare Zahlungen weiterhin geleistet werden können“, erläutert Kämmerer Thore Eggert den im Schulterschluss mit dem Bürgermeister vorgenommenen Schritt.

Gesetzlich geschuldete Leistungen, insbesondere Sozialleistungen, sowie bestehende rechtliche Verpflichtungen werden erfüllt. Auch unabweisbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben möglich. Bei Ausgaben für Pflichtaufgaben werden vorhandene Spielräume bei Umfang und Zeitpunkt geprüft.

Welche Auswirkungen sich für einzelne Vorhaben ergeben, wird im jeweiligen Verfahren geprüft. Die Verwaltung informiert den Rat über die weitere Haushaltsentwicklung und die erkennbaren Folgen der Umsetzung. Ziel der Sperre ist, zusätzliche Belastungen im verbleibenden Haushaltsjahr zu begrenzen.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten dann die gesetzlichen Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung.