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Aktualisierung der Parkgebührenordnung

Die Bewirtschaftung der städtischen Parkplätze ist in der Parkgebührenordnung der Stadt Bergisch Gladbach geregelt. Die letzte Anpassung der festgelegten Gebühren erfolge im Jahr 2006.

Aufgrund einer bereits länger bekanntgegebenen gesetzlichen Neuregelung unterliegt die Stadt als Grundstücksbewirtschafterin ab dem 01.01.2027 der Umsatzsteuerpflicht, sofern sie als Unternehmerin in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern tritt. Davon betroffen sind insgesamt 21 Parkplätze im Stadtgebiet, die durch die Stadt bewirtschaftet werden.

Ab dem kommenden Jahr muss die Stadt für die auf diesen Parkplätzen erzielten Einnahmen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zusätzlich unterliegen diese Einnahmen künftig der Ertragsbesteuerung. Dadurch verringern sich die Einnahmen im städtischen Haushalt. Um diese Mindereinnahmen auszugleichen und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten, schlägt die Verwaltung dem Rat in seiner Sitzung am 13.10.2026 eine maßvolle Anpassung der Parkgebühren vor.

In der entsprechenden Beschlussvorlage weist die Stadtverwaltung zudem darauf hin, dass aufgrund der angespannten Haushaltssituation grundsätzlich auch ein vollständiger Inflationsausgleich bei den Parkgebühren in Betracht gezogen werden müsste. Schließlich wurden die Gebühren seit 2006 nicht mehr erhöht.

Die nun vorgeschlagene Gebührenanpassung verfolgt jedoch in erster Linie das Ziel, die ab 2027 entstehende zusätzliche Steuerbelastung auszugleichen. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Stadt Bergisch Gladbach durch die Erhöhung daher auf Dauer keine zusätzlichen Mehreinnahmen erzielen.

Die neue Parkgebührenordnung sieht folgende Anpassungen vor:
• Erhöhung der Parkgebühren in Zone 1 von 1,50 € pro Stunde auf 2,00 €,
d.h. je angefangene 30 Minuten = 1,00 €
• Erhöhung der Parkgebühren in Zone 2 von 1,00 € pro Stunde auf 1,50 €,
d.h. je angefangene 20 Minuten = 0,50 €
• Erhöhung des Monatstickets in Zone 1 von 50 € auf 65 €.
• Erhöhung des Tagestickets in Zone 2 von 5 € auf 6 €.

Das kostenfreie Parken an Sonn- und Feiertagen sowie an den vier Adventssamstagen bleibt bestehen. Das Kurzzeitparken von 15 Minuten (sog. „Brötchentaste“) bleibt ebenfalls kostenfrei bestehen.

Die bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten an den Parkscheinautomaten werden angepasst. Ebenfalls werden die Plus-Tickets und Monatstickets weiterhin in den städtischen Bürgerbüros angeboten.