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Anpassung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer – Rückwirkende Jahressteuerbescheide werden im Juli versandt

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Die Stadt Bergisch Gladbach informiert über die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer.

Der Rat der Stadt hat am 24. März 2026 beschlossen, die Hebesätze um jeweils 25 Punkte zu erhöhen.

„Nach der Veröffentlichung der neuen Hebesatzsatzung im Amtsblatt am 2. April 2026 werden die entsprechenden Änderungsbescheide im Juli verschickt. Die Bescheide gelten rückwirkend für das Jahr 2026“, so Stadtkämmerer Thore Eggert.

Was bedeutet die Anpassung für Steuerpflichtige?
Durch die neuen Hebesätze verändern sich die Beträge der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Die Nachforderung für das Jahr 2026 wird nicht rückwirkend sofort fällig. Stattdessen wird der zusätzliche Betrag auf die noch ausstehenden Zahlungstermine am 15. August 2026 und 15. November 2026 verteilt.

Eigene Berechnung bereits jetzt möglich
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Gewerbetreibende können die voraussichtliche Änderung bereits jetzt selbst berechnen. Grundlage dafür ist der jeweilige Messbetrag, der im Grundsteuermessbescheid beziehungsweise Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ausgewiesen wird. Dieser Messbetrag ist außerdem im aktuellen Jahresbescheid oder im zuletzt erhaltenen Änderungsbescheid der Stadt aufgeführt.

Die Berechnung ist einfach: Der Messbetrag wird mit dem neuen Hebesatz multipliziert. Die Differenz zur bisher festgesetzten Steuer wird anschließend auf die beiden verbleibenden Zahlungstermine verteilt.

Hinweise zur Darstellung der Bescheide
Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2026 werden vollständig neu berechnet. Dabei kann es vorkommen, dass in den Bescheiden bisherige Werte mit „0“ ausgewiesen werden (s. anhängender Musterbescheid). Hintergrund ist die technische Darstellung der verwendeten Fachsoftware, die alte und neue Werte gegenüberstellt, um die Änderungen nachvollziehbar darzustellen.

„Diese Darstellung dient ausschließlich der rechnerischen Erläuterung und bedeutet nicht, dass frühere Steuerfestsetzungen aufgehoben wurden. Die bereits festgesetzten und fälligen Beträge zum 15. Februar und 15. Mai 2026 bleiben weiterhin gültig“, erläutert Stadtkämmerer Eggert.

Weitere Informationen folgen
Kurz vor dem Versand der Änderungsbescheide wird die Stadt weitere Informationen zum Versand und zu den Bescheiden veröffentlichen. Zudem werden rechtzeitig Hinweise zu den Zuständigkeiten von Stadtverwaltung und Finanzamt bereitgestellt.