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Stadtverwaltung schlägt Vorkaufsrechtssatzung zur Sicherung von Gewerbe im Gewerbegebiet West vor

Die Stadt Bergisch Gladbach möchte wichtige gewerbliche Entwicklungsflächen im Gewerbegebiet West langfristig für Unternehmen, Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum sichern. Hierzu schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, für einen rund 18,8 Hektar großen Bereich im Gewerbegebiet West eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen. Über die Vorlage berät zunächst der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am Donnerstag, den 2. Juli 2026. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Stadt am 14. Juli 2026.

Das vorgesehene Satzungsgebiet umfasst Flächen im sogenannten Gewerbegebiet West zwischen der Stadtmitte und Gronau, darunter das Gelände der Firma Saint-Gobain Isover, angrenzende Gewerbegrundstücke sowie Bereiche an der Britanniahütte und der Hermann-Löns-Straße. Aufgrund seiner Größe, seiner zentralen Lage und seiner guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zählt das Gebiet zu den bedeutenden gewerblichen Flächen im Stadtgebiet.

„Die Sicherung gewerblicher Flächen ist ein wesentlicher Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bergisch Gladbach“, sagt Bürgermeister Marcel Kreutz. Die Wirtschaftsförderung beobachtet seit vielen Jahrzehnten die sukzessive Verringerung verfügbarer gewerblicher Nutzungsflächen, während bei heimischen Unternehmen weiterhin Bedarf an Erweiterungs-, Verlagerungs- und Entwicklungsmöglichkeiten besteht.

Mit der geplanten Vorkaufsrechtssatzung soll die Stadt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit erhalten, künftige Grundstücksverkäufe zu begleiten und die Entwicklung des Gebietes langfristig zu unterstützen. Ziel ist es, Flächen für gewerbliche Nutzungen zu sichern und Perspektiven für bestehende Unternehmen zu erhalten.

Die Satzung dient der vorsorglichen Sicherung dieser Entwicklungsmöglichkeiten. Sie begründet keine unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Nutzungen oder Eigentumsverhältnisse. Auch ein Grundstückserwerb erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich im jeweiligen Einzelfall und auf Grundlage gesonderter politischer Entscheidungen.

Das Gebiet bietet darüber hinaus Potenziale für eine langfristige Weiterentwicklung des Gewerbestandortes. Im Rahmen künftiger Planungen können insbesondere Fragen der Erschließung, der Grundstücksstruktur sowie der verkehrlichen Anbindung geprüft und weiterentwickelt werden. Damit verbunden ist das Ziel, die Standortqualität des Gewerbegebietes West nachhaltig zu stärken.

Ob die Satzung in Kraft tritt, entscheidet der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 14. Juli 2026.