Grundstückserwerb und laufende Abbrucharbeiten an der Sander Straße 37-47
Die Stadt Bergisch Gladbach hat das Grundstück an der Sander Straße 37–47 erworben.
Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück laufen bereits. Für die Nachnutzung wird untersucht, ob eine Grundschule in Betracht kommt.
Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Vertragsgemäß ist diese an die Übergabe eines freigeräumten und altlastenfreien Grundstücks gebunden. Die Stadt wird das Areal also ohne die bestehende Bebauung übernehmen.
Die derzeit stattfindenden Abbrucharbeiten erfolgen im Auftrag des Verkäufers und auf Grundlage der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Notwendige Teilrückbauten zur Sicherung des Bestandshanges sind genehmigt; weitere Rückbaumaßnahmen wurden ordnungsgemäß angezeigt. Sämtliche Arbeiten werden fachgutachterlich begleitet.
Fachliche Begleitung und Hangsicherung
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Standsicherheit der Hänge sowie dem Schutz angrenzender Grundstücke und Verkehrsflächen. Bereits im Vorfeld der Abbrucharbeiten wurden Vorerkundungen durchgeführt und ein geotechnischer Bericht erstellt. Zudem wurde die Standsicherheit durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und ein Abbruchkonzept erarbeitet.
Die beauftragten Fachbüros sind auch während der laufenden Arbeiten eingebunden und bewerten fortlaufend die aktuellen Erkenntnisse. Nach Abschluss der Abbruchmaßnahmen wird ein zusammenfassender Abschlussbericht erstellt und der Stadt übergeben. Die Einhaltung der im Kaufvertrag festgelegten Anforderungen – insbesondere zu Rückbau, Verfüllung, Verdichtung und Bodenqualität – wird kontrolliert und dokumentiert.
Sollte sich im weiteren Verfahren ein zusätzlicher Bedarf an Sicherungsmaßnahmen ergeben, wird dieser fachlich geprüft und entsprechend berücksichtigt.
Planungsrechtliche Einordnung und weiteres Vorgehen
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Vorhaben ist dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist derzeit nicht vorgesehen.
Die konkrete baurechtliche Zulässigkeit eines künftigen Bauvorhabens wird geprüft, sobald entsprechende Planungsgrundlagen vorliegen. In dieser frühen Phase werden die durch Gutachten gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für weitere fachliche Bewertungen dienen und gegebenenfalls durch zusätzliche Untersuchungen ergänzt.
Transparenz und Dialog
Die Stadt Bergisch Gladbach nimmt die Fragen und Hinweise aus der Anwohnerschaft ernst. Ziel ist es, frühzeitig eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen und mögliche Auswirkungen auf Nachbargrundstücke, Verkehrsflächen und das Quartier insgesamt sorgfältig zu prüfen.
„Über die nächsten Planungsschritte sowie Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Stadt informieren, sobald belastbare Planungsstände vorliegen. Ein konstruktiver und dialogorientierter Austausch mit den Anliegerinnen und Anliegern ist ausdrücklich vorgesehen“, so Alexandra Meuthen, Fachbereichsleiterin 8 (Immobilien, Liegenschaften und StadtGrün).