Der neue Rat hat sich gerade erst konstituiert, da legt die Verwaltung in der ersten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses (SPLA) gleich ein großes Thema auf den Tisch. Wie geht es weiter mit dem Grundstück der Alten Stadthäuser und entlang der „Stadtkante An der Gohrsmühle“?
In der Sitzung am Donnerstag, 27. November 2025, stellt die Verwaltung die Ergebnisse einer rund einjährigen Vorbereitungsphase zu den Projektbausteinen „Alte Stadthäuser“ und „Stadtkante An der Gohrsmühle“ dem Ausschuss zur Beratung vor. Die Entscheidung soll jedoch der Rat am Dienstag, 16. Dezember 2025, treffen.
In der Sitzung wird ein konkreter Entwicklungsfahrplan für die Grundstücke beraten. So sollen die beiden Verfahren trotz räumlicher Nähe und inhaltlicher Überschneidungen voneinander getrennt werden. Als Grund dafür nennt die Verwaltung die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und die in sich hohe Komplexität der jeweiligen Projekte.
Ob die Gebäude der Alten Stadthäuser erhalten bleiben können, bleibt in der Ratsvorlage offen. Ein Teilerhalt der Gebäude wird für möglich gehalten.
Im Vorfeld der Planungen für eine Nachnutzung der Stadthäuser gab es systematische Schadstoff-Untersuchungen in den Gebäuden. Überprüft wurde die Raumluft an 15 verschiedenen Stellen auf Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) und an 25 Stellen auf PCB (Polychlorierte Biphenyle). Allesamt Stoffe, die in den 1950er bis in die 1980er Jahre häufig in Gebäuden in Baustoffen verwendet wurden, heute jedoch als gesundheitsgefährdend gelten. Die Untersuchungen ergaben, dass in der Raumluft keine Konzentrationen von Asbest und künstlichen Mineralfasern nachgewiesen werden konnten. Die Untersuchungen hinsichtlich der PCB-Werte laufen derzeit noch, werden aber nach ersten Erkenntnissen weit unter den geltenden Vorsorge- oder Richtwerten liegen.
Die Entscheidung für einen Teilerhalt oder einen kompletten Rückbau soll in dem Verfahrensvorschlag erst in einem sogenannten Konzeptvergabeverfahren fallen. Dieses Verfahren sieht vor, dass sich Investorinnen und Investoren mit einem Konzept auf das Grundstück bewerben. So kann die Stadt sicherstellen, dass sowohl die Nutzung als auch die Gestaltung auf die innerstädtische Lage einzahlen. Das Grundstück kann am Ende eines solchen Verfahrens in Erbpacht an einen oder mehrere Privatinvestoren bzw. -investorinnen vergeben werden. Um einen Teilerhalt zu ermöglichen, könnten in diesem Verfahren Konzepte mit einem Bestandserhalt priorisiert werden.
Auch die Frage der zukünftigen Nutzung wird in diesem Verfahrensvorschlag erst im späteren Vergabeverfahren nach Anhörung möglicher Investoren beantwortet werden. Prinzipiell soll der Standort gemischt genutzt werden. Laut der Markt- und Standortanalyse aus der Vorbereitungsphase ist für einen Bürostandort in dieser Größenordnung kaum Nachfrage zu erwarten. Stattdessen bietet sich hier kleinteiliges bzw. gewerbliches Wohnen an, d. h. Service Apartments, Wohnheime oder ggfs. auch ein Hotel. Die Stadt empfiehlt, nicht an der Marktnachfrage vorbeizuplanen.
Neben den verfahrenstechnischen Ausführungen zeigt die Verwaltung auch erste Pläne und eine Visualisierung aus einer städtebaulichen Studie. In der sogenannten Basisvariante bleiben die Stadthäuser erhalten und werden durch ein weiteres Gebäude ergänzt. Zwei Vorzugsvarianten zeigen, wie ein Neubau an dieser Stelle aussehen könnte. Auch in diesen Varianten könnte ein Teil des Gebäudes erhalten werden. Die Visualisierung und die Pläne zeigen, wie die Strunde zwischen dem Park der Villa Zanders und dem Zanders-Areal auf dem heutigen Stadthaus-Grundstück aus dem heutigen Trog geholt werden kann. Nach den Plänen der Verwaltung soll das Gewässer naturnah umgestaltet und in eine Grünfläche eingebettet werden.
Für die Entwicklung der „Stadtkanten An der Gohrsmühle“ schlägt die Verwaltung eine Bewerbung um die Teilnahme an einem Förderprogramm von NRW.URBAN vor. Dieses zielt auf die Aktivierung von untergenutzten innenstadtnahen Flächen und bindet dabei insbesondere die Interessen von Eigentümern und Eigentümerinnen ein. Ein wichtiges Ziel für die Stadtkante ist zumindest die gestalterische und ökologische Aufwertung der Freiflächen.
Eine konkrete Zeitschiene legt die Verwaltung auch vor. Falls der Rat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 das weitere Vorgehen beschließt, kann das Verfahren 2026 starten. Im Herbst 2026 soll die sogenannte Interessenbekundungsphase damit abschließen, dass potenzielle Investoren und erste Ideen bekannt sind. Einen Baubeginn sieht der Zeitplan ab 2030 als möglich an.