Während der Markierungsarbeiten in den beiden Fahrradstraßen Hasenweg und Nachtigallenstraße wurde eine starke Geruchsentwicklung durch Anwohnende beklagt. Auch das ausführende Unternehmen und Mitarbeitende der Verwaltung konnten diese nach Überprüfung bestätigen. Eine Prüfung hat nun ergeben: Es liegt keine gesundheitliche Gefahr vor.
Der Stadt ist daran gelegen jegliche etwaige Gesundheitsgefährdungen auszuschließen und hat daher umgehend Proben der aufgebrachten Farbe entnommen und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchen lassen. Zeitgleich beauftragte sie die Markierungsfirma, die auf dem betroffenen Abschnitt aufgebrachte Farbe zu entfernen und mit einer neuen Charge Farbe erneut aufzubringen. Die Mehrkosten für diesen Vorgang trug die Markierungsfirma im Rahmen der sicher zu stellenden Mangelfreiheit.
Das Prüfergebnis der chemischen Laboranalyse liegt nun vor. Es hat ergeben, dass das verwendete Material keine Auffälligkeiten aufwies. Bei dem verwendeten Material handelte es sich um ein gängiges Kaltplastik-Reaktivsystem für Straßenmarkierungen. Der unbestritten stechende Geruch ist auf unvollständige Materialreaktionen zurückzuführen. Diese konnten durch Einflussfaktoren wie Temperatur, Luftfeuchte, Mischverhältnis (Härter und Hauptkomponente) oder unterschiedliche Chargen entstanden sein. Eine Gefahr für die Anwohnenden bestand zu keiner Zeit.