Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025 – Wichtige Informationen
Die Stadt Bergisch Gladbach geht am Sonntag, den 28. September 2025 in die Stichwahl. Zur Wahl stehen dabei ein neuer Bürgermeister für Bergisch Gladbach sowie ein neuer Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Die Wahllokale öffnen wie gewohnt um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Aufgrund der gesetzlich knappen Terminierung der Stichwahlen ergeben sich einige Fragen, die das Wahlbüro gerne wie folgt beantwortet:
Ich bin am Wahltag nicht zu Hause und möchte per Brief wählen. Was kann ich tun?
Sie können einen Antrag auf Briefwahlunterlagen im Direktwahlbüro der Stadt stellen. Hierzu ist lediglich Ihr Personalausweis nötig. Das Direktwahlbüro hat von Mo.-Do. von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Es schließt am Freitag vor der Wahl (26. September 2025) jedoch bereits um 15 Uhr.
Ich habe zur Hauptwahl am 14. September 2025 bereits die Stichwahlunterlagen angefordert. Wann erhalte ich diese?
Sie erhalten Ihre Stichwahlunterlagen automatisch per Post. Das Wahlbüro hat alle Unterlagen größtenteils am Montag, 22. September 2025 an die Post zur Zustellung übergeben.
Ich bin nicht sicher, ob ich Wahlunterlagen zur Stichwahl beantragt habe.
Auskunft hierzu erteilt Ihnen das Wahlbüro gerne unter 02202-14-2888. Dort kann man Ihnen sagen, ob die Unterlagen unterwegs sind zu Ihnen oder ob Sie noch am Wahltag wählen gehen können.
Wenn ich bis Samstag keine Unterlagen erhalten habe, kann ich trotzdem am Sonntag in meinem Wahllokal wählen gehen?
Nein, wer bereits vor dem Termin zur Kommunalwahl am 14. September 2025 einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, wird im Wählerverzeichnis gesperrt und kann weder im Direktwahlbüro noch im Wahllokal am Wahltag wählen. Aber: Nicht zugestellte Wahlunterlagen können bis Samstag, 27. September 2025, 12 Uhr im Wahlbüro reklamiert und neu ausgestellt werden! Bitte warten Sie jedoch die Zustellung am Freitag noch ab.
Ich habe meine Wahlunterlagen zwar bekommen, für ein Zurücksenden per Post wird es jedoch zu knapp.
Nach Erhalt der Wahlunterlagen ist es Ihre Aufgabe , für einen rechtzeitigen Rücklauf zu sorgen. Sie können die roten Wahlbriefe bis Sonntag, 16 Uhr in städtische Briefkästen an den Rathäusern Bensberg und Bergisch Gladbach, den Stadthäusern in Bergisch Gladbach oder der Zentrale des Wahlbüros in der Scheidtbachstraße 23 (Gustav-Lübbe-Haus), 51469 Bergisch Gladbach, einwerfen.
Ich habe meine Wahlunterlagen erhalten, möchte aber dennoch am Wahltag wählen gehen.
Wer Wahlunterlagen beantragt hat, ist im Wählerverzeichnis für den Wahltag gesperrt. Sie können jedoch mit Ihrem Wahlschein, den Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen per Post erhalten haben, im Wahllokal wählen gehen. Der Wahlschein ist dann im Original im Wahllokal vorzulegen und abzugeben.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Woher weiß ich, wo ich wählen kann?
Über einen Link auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach (www.bergischgladbach.de) können Sie Ihr Wahllokal erfahren. Die Wahllokale sind dieselben wie bei der Wahl am 14. September 2025 und öffnen am Wahltag von 8 bis 18 Uhr. Alternativ können Sie das Wahllokal auch telefonisch im Wahlbüro unter 02202 -14 28 88 erfragen.
Ich bin plötzlich erkrankt. Was kann ich tun, um dennoch wählen zu können?
In diesem Fall können Sie noch bis Sonntag, 15 Uhr einen Wahlschein beantragen. Bitten Sie in diesem Fall einen Bevollmächtigten, die Unterlagen für Sie im Wahlbüro abzuholen. Hierzu benötigen wir ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung sowie eine Vollmacht des Überbringers.
Sie erreichen das Wahlbüro:
Zentrale des Wahlbüros: Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach
wahlbuero@stadt-gl.de, Telefon: 02202 – 14 2888