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Wahl des Integrationsrates 2025 – Stadt lädt zur Informationsveranstaltung ein am 20. Mai 2025

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Der Integrationsrat setzt sich maßgeblich für gelingende Integration und bessere Lebensbedingungen von Menschen mit Migrationshintergrund ein. Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt – zeitgleich wird auch der Integrationsrat der Stadt Bergisch Gladbach neu gewählt. Für Bürgerinnen und Bürger, die an einer Kandidatur interessiert sind, findet am Dienstag, den 20. Mai eine Informationsveranstaltung statt.

Als kommunale Interessenvertretung aller Menschen mit Migrationshintergrund ist der Integrationsrat ein wichtiges Bindeglied zwischen Stadtverwaltung, Stadtrat sowie den vielfältigen Vereinen und Initiativen in Bergisch Gladbach. Er bringt die Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund in politische Entscheidungsprozesse ein und engagiert sich für Themen wie Chancengleichheit, Sprachförderung, interkulturellen Austausch sowie die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung.

Zur Vorbereitung auf die Wahl lädt die Stadtverwaltung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 20. Mai 2025, um 17.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Internationale Begegnungsstätte (Lerbacher Weg 4, 51469 Bergisch Gladbach) ein. Im Mittelpunkt des Abends stehen die Aufgaben des Integrationsrates, das Wahlverfahren sowie die Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung – sei es durch eine Kandidatur oder die Teilnahme an der Wahl.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch eingebürgerte Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt oder Kommune mitzugestalten.

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den derzeitigen Mitgliedern des Integrationsrates. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.