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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für Bergisch Gladbach – Endspurt für Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung

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Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Runde 4 für Bergisch Gladbach geht in die Schlussphase:

Noch bis einschließlich Sonntag, 12. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen und sich mit Anregungen, Hinweisen und Vorschlägen in dessen wirkungsvoller Entwicklung aktiv einbringen.

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt die Stadt Bergisch Gladbach die "EU-Umgebungslärmrichtlinie" um, die über das Bundesimmissionsschutzgesetz die Kommunen verpflichtet, Lärmminderungsplanung zu betreiben. In Bergisch Gladbach soll der Plan insbesondere zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsstraßen beitragen.

Der aktuelle Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan der Runde 4, welcher der aktuell laufenden zweiten Beteiligungsphase zugrunde liegt, beinhaltet sowohl die Rückmeldungen aus der ersten Beteiligungsphase, als auch daraus entwickelte Maßnahmenvorschläge. Dieser Entwurf steht zur Einsichtnahme und erneuter öffentlicher Beteiligung seit dem 9. Dezember 2024 und noch bis einschließlich dem 12. Januar 2025 bereit. Die Bürgerinnen und Bürger sind wieder herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare beizusteuern.

Folgende Möglichkeiten zur Beteiligung zur Verfügung:
• über ein Online-Formular mit interaktiver Karte
• schriftlich an: Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister, Fachbereich 7-36
– Immissionsschutz, 51439 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an: lap@stadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1241 oder 14-1242
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt noch bis zum 12. Januar 2025 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz im Raum U15a im Untergeschoss, öffentlich aus. Stellungnahmen können hier während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Alle Beiträge aus der Bürgerschaft wie auch der ebenfalls beteiligten Träger öffentlicher Belange (z. B. benachbarte Kommunen, Behörden, Verbände) werden einzelfallbezogen geprüft und fließen gegebenenfalls mit ein. Der daraus überarbeitete Lärmaktionsplan wird anschließend dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgestellt. Am Ende des Verfahrens steht die Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Weitere Informationen:
Stadt Bergisch Gladbach, FB 7-36 Umweltschutz, Tel. 02202 141241
https://www.bergischgladbach.de/laermaktionsplan.aspx