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Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Bergisch Gladbach - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 6. Mai

Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Bergisch Gladbach - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 6. MaiBild vergrößernMarlies Thieser und Stefan Eicker vom Fachbereich Umwelt und Technik

Wie in vielen anderen großen und kleinen Kommunen in Deutschland sind auch die Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach von Lärm betroffen. Hierbei sind insbesondere die an den Hauptverkehrsstraßen wohnenden Menschen den zum Teil starken Auswirkungen aus dem Straßenverkehrslärm ausgesetzt.

Von Seiten der Europäischen Union wurde zur Eindämmung dieser Belastungen mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein Regelwerk aufgesetzt, welches über das Bundesimmissionsschutzgesetz die Kommunen verpflichtet, Lärmminderungsplanung zu betreiben und einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Auf der Basis der im letzten Jahr erstellten sogenannten strategischen Lärmkartierung zum Straßenverkehrslärm und anderen relevanten Lärmarten kommt Bergisch Gladbach dieser Pflicht derzeit nach und überarbeitet den aktuell bestehenden Lärmaktionsplan. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 6. Mai beteiligen.

Im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung bietet die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern über die nun startende Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation im Stadtgebiet zu informieren, sich aktiv an der Überarbeitung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und sich mit Kommentaren, Hinweisen und Anregungen zur Lärmminderung und -vermeidung einzubringen.

Die Beteiligung findet in der Zeit vom 8. April bis zum 6. Mai statt und geschieht in erster Linie auf elektronischem Weg. Betroffene und Interessierte können in diesem Zeitraum auf der städtischen Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter https://www.bergischgladbach.de/aktuelle-beteiligung-zum-laermaktionsplan-der-runde-4.aspx ihre Lärmbetroffenheit in einer interaktiven Karte verorten und zusätzlich einen entsprechenden Online-Fragebogen mit weiteren Angaben ausfüllen. Außerdem wird den Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Beteiligungsmöglichkeit nach vorheriger Terminabsprache angeboten.

Im Anschluss daran werden die Ergebnisse der Beteiligung im Internet veröffentlicht. Sie stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und werden in der Überarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans geprüft und ggf. Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich des Standes bei der Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen, die im aktuell noch gültigen Lärmaktionsplan der Runde 3 insbesondere gegen den Lärm an Hauptverkehrsstraßen aufgeführt sind, lassen sich für die letzten Jahre insgesamt nur wenige Umsetzungen feststellen. Dennoch konnten lokale Minderungsmaßnahmen wie beispielsweise die fahrradfreundliche Umgestaltung von verschiedenen Verkehrsräumen (z.B. Odenthaler Straße) oder auch die Einsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30, Altenberger-Dom-Straße) umgesetzt werden, wobei das Thema einer flexibleren Regelung zur Anordnung von Tempo 30 durch die Kommunen nach wie vor nicht vom Gesetzgeber beschlossen wurde und es damit auch der Stadt schwerfällt, diese Maßnahme leichter und schneller umzusetzen.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein mehrstufiges und fachübergreifendes Planungsinstrument und dient dazu, die Lärmbelastung durch Umgebungslärm zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung und -vermeidung unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zu entwickeln und umzusetzen. Zweck und Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, die Lebensqualität der Menschen in lärmbelasteten Gebieten mittel- bis langfristig zu verbessern und deren Gesundheit zu schützen wie auch der Erhalt ruhiger Gebiete. Auf der Grundlage der Ermittlung der Lärmsituation im Rahmen der sogenannten Strategischen Lärmkartierung ist ein Lärmaktionsplan entsprechend den Anforderungen nach § 47d BImSchG und der EU-Umgebungslärmrichtlinie in einem Turnus von 5 Jahren jeweils neu zu erstellen.

Wer darf im Beteiligungsverfahren mitmachen?

In erster Linie sollen mit dem Beteiligungsverfahren die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner einer durch Verkehrslärm hoch belasteten Hauptverkehrsstraße zur Teilnahme ermutigt werden. Darüber hinaus sind natürlich auch die durch die anderen Umgebungslärmarten betroffenen Menschen ebenfalls herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Was ist Umgebungslärm?

Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der EU-Richtlinie versteht man belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm geht hauptsächlich vom Straßenverkehr aus. Weitere Lärmquellen sind der Bahn- und Flugverkehr sowie besonders umweltrelevante Industrieanlagen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sog. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

Kommentare, Hinweise und Anregungen . . .
… zur Überarbeitung des aktuell gültigen Lärmaktionsplans können
1. über einen Online-Fragebogen mit interaktiver Karte unter https://arcg.is/0HO8nf
2. schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister, Fachbereich 7-36 – Immissionsschutz, 51439 Bergisch Gladbach,
3. per E-Mail an lap@f525ad79a77249e1a2b4cb04a235aaccstadt-gl.de oder
4. per Niederschrift persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1241 oder 14-1242
abgeben werden.