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Keine Planungsrechtlichen Auskünfte in der Woche nach Ostern möglich

Keine Planungsrechtlichen Auskünfte in der Woche nach Ostern möglichBild vergrößernBild von fanjianhua auf Freepik

In der Abteilung Bauaufsicht werden planungsrechtliche Auskünfte für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Auskünfte umfassen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit von Grundstücken, also z.B. ob ein Bebauungsplan vorhanden ist oder das Grundstück im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich liegt. In der Osterwoche zwischen Dienstag, den 2. April und Freitag, den 5. April können wegen Personalengpässen keine planungsrechtlichen Auskünfte angeboten werden.

Ab Dienstag, den 9. April sind die Auskünfte wieder zu den gewohnten Sprechzeiten, also dienstags und donnerstags zwischen 8.30 und 12.30 Uhr im 2. Obergeschoss des Rathauses Bensberg möglich. Auch telefonisch können die Kolleginnen und Kollegen während der Sprechzeiten unter der 02202 141684 oder per Mail an bauaufsicht@stadt-gl.de erreicht werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, wenn zwischenzeitlich keine freie Mitarbeiterin bzw. kein freier Mitarbeiter erreicht werden kann.

Alle weiteren Infos zur Bauaufsicht gibt es unter https://www.bergischgladbach.de/bauaufsicht.aspx. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch selbständig Bebauungspläne im städtischen Geoportal herunterladen. Eine Anleitung ist unter https://www.bergischgladbach.de/geoportal_stadtplanung.aspx zu finden.