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Stark anhaltender Flüchtlingsstrom stellt Bergisch Gladbach weiter vor große Herausforderungen bei der Unterbringung

Stark anhaltender Flüchtlingsstrom stellt Bergisch Gladbach weiter vor große Herausforderungen bei der UnterbringungBild vergrößernArchivbild der Containermodule am ehemaligen CarPark-Gelände

Unter Anbetracht des Krieges in der Ukraine, dessen Ende weiter nicht absehbar ist, sowie der Folgen der Terrorangriffe der Hamas auf Israel, steht die Stadt Bergisch Gladbach weiterhin vor der Herausforderung der Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen, die ihre Heimat aufgrund der Bedrohung durch Krieg und Terror verlassen müssen. Die Stadt sucht nach möglichen Unterkünften, die für die Geflüchteten genutzt werden können. Zuständig ist Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Klimaschutz, der auch einen Operativen Stab (OpS) im Rahmen des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse leitet. Dieser OpS wurde 2023 im Hinblick auf den Zuzug der Menschen aus der Ukraine gegründet und tagt regelmäßig zur Problematik der gestiegenen Zuweisungen.

„Aktuell gibt es im Stadtgebiet eine Gesamtkapazität von 1.349 Plätzen, von denen 1.184 belegt sind. Rechnerisch sind demnach 165 freie Plätze vorhanden, allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass nicht alle freien Plätze belegt werden können“, erläutert Ragnar Migenda. Denn einzelne Unterkünfte müssen z.B. nach Umzügen renoviert werden oder die Räume werden aufgrund von individuellen Gründen in Einzelbelegung genutzt.

Um neue Standorte zur Unterbringung von Personen finden zu können, werden kontinuierlich verschiedene Möglichkeiten geprüft. Neben temporären Möglichkeiten werden auch dauerhafte Lösungen gesucht. Dabei ergeben sich besondere Schwierigkeiten aus Flächenknappheit, dem Zustand leerliegender Gebäude (Erschließung, Dämmung, Ver- und Entsorgung, etc.) und Nutzungskonflikten vor Ort.

Ein Beispiel dazu ist auch die Hermann-Löns-Halle, die 2023 kurzfristig für die Unterbringung von über 100 Personen aktiviert werden konnte. Seit Oktober 2023 steht das Objekt leer. Eine Weiternutzung ist aus Gründen des Brandschutzes und auch wegen Nutzungskonflikten fraglich. Ein Nutzungsänderungsantrag befindet sich in Prüfung, das Brandschutzkonzept wurde bereits angestoßen. „Die Halle soll nun übergangsweise als mögliche Reservefläche beibehalten werden, um eine Versorgung mit Unterkünften über den Winter gewährleisten zu können“, beschreibt Sabine Hellwig, zuständige Leiterin des Fachbereichs 5 – Soziales, die aktuelle Situation.

Ein Zwischenziel stellt auch die Weiterbelegung der Unterkunft in der Jakobstraße bis März 2024 dar. Dort soll eine Kindertagesstätte entstehen, um den Mangel der Plätze abzudämmen.

„Andere Kommunen nutzen bereits wieder Turnhallen, auch das diskutieren wir im Operativen Stab Flüchtlingsunterbringung“, erläutert Beigeordneter Ragnar Migenda. „Doch alle Beteiligten sind sich einig, dass dies nur die Ultima Ratio sein kann angesichts der großen Interessenskonflikte mit Schul- und Vereinsnutzungen. Schulsport ist eine Pflichtaufgabe und im Winter sind die Hallen dafür voll verplant“.

Weiter genutzt werden die Flächen auf dem Carpark-Gelände sowie in der Märchensiedlung, vor allem leerstehende Wohnungen der Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft (RBS). Eine Gemeinschaftsunterkunft in Bergisch Gladbach-Schildgen wird nach umfassenden Renovierungsarbeiten nach einem Brandschaden wieder in Betrieb genommen. In Heidkamp konnte zum 15. September 2023 ein Objekt angemietet werden, das mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurde. Daneben geht der Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete in Heidkamp voran, diese kann voraussichtlich im Frühjahr 2024 bezogen werden.

Die Stadt Bergisch Gladbach liegt bei beiden maßgeblichen Zuweisungsquoten, aufgrund des bundesweit anhaltenden starken Flüchtlingszustroms, nun unter 100 Prozent. Es erfolgen wieder verstärkt Zuweisungen und Zuzug; seit März 2023 wurden der Stadt Bergisch Gladbach 162 Personen zugewiesen. Es handelt sich hier um Personen im laufenden Asylverfahren, aber auch um Personen mit Schutzstatus, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Die Stadt Bergisch Gladbach ist zur Unterbringung dieser Menschen verpflichtet. Hierzu wird auf die ausführliche Darstellung in der Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 0545/2023 für den nächsten Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demografie und Gleichstellung (ASWDG) verwiesen.

Sollten Bürgerinnen und Bürger über abgeschlossenen Wohnraum verfügen, können Sie sich gerne melden: Soziales@9caa87b38fed4a47ae6345828c79f091stadt-gl.de.

Sollten Bürgerinnen und Bürgern Flächen bekannt sein, die ggf. auch kurzfristig mit modularen Wohncontainern belegt werden könnten, können sie sich per E-Mail (geschaeftsstelledee48cd6d1b24bda9565bdd775137c59.fb6@b31c14f5f9434941a6b8c0816504576bstadt-gl.de) an den Fachbereich 6 (Stadtentwicklung, Bau und Mobilität), wenden.