Stadtkämmerer Thore Eggert appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.
Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge seien zwar die Finanzämter, so der Kämmerer. „Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen aber direkt den Gemeinden zugute. Die Abgabe der Erklärungen ist die Grundvoraussetzung, damit Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Die Grundsteuer stellt eine wesentliche Säule zur Finanzierung der Daseinsvorsorge sowie zur Finanzierung der Umlageverbände (Rheinisch-Bergischer Kreis und Landschaftsverband Rheinland) dar.“
Die Frist ist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen; die Erklärungen können aber weiterhin beim Finanzamt eingereicht werden. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung durch das Finanzamt besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.
„Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bergisch Gladbach“, erklärt Kämmerer Thore Eggert „In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon sicher schnell klären.“
Wo erhalte ich Hilfe und Informationen zu meiner Erklärung?
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Bergisch Gladbach ist unter der Rufnummer (02202) 9342 - 1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:
- Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
• unbebaute Grundstücke
• Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
• Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
- Möglichkeiten der Abgabe:
• Online mit ELSTER: www.elster.de
• Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
• Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
- Serviceangebote der Finanzverwaltung:
• Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
• Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
• Grundsteuer-Hotline unter (02202) 9342 - 1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
• Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de