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Das Eisenbahn-Bundesamt ruft zur Beteiligung am Lärmaktionsplan für die S-11-Strecke in Bergisch Gladbach auf

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet derzeit den Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes und startete dazu am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bis zum 24. April hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de zu beteiligen.

Damit beginnt die Beteiligung Phase 1, die auch Bergisch Gladbach mit dem Streckenabschnitt der S 11 zwischen dem S-Bahnhof und der Stadtgrenze Richtung Köln-Dellbrück betrifft.

Beim Lärmaktionsplan der Stadt Bergisch Gladbach, der im vergangenen Jahr mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Hinblick auf den Lärm durch die Bahn durchgeführt worden ist, waren keine Hinweise und Anregungen eingegangen. In dem nun gestarteten Beteiligungsprozess ergibt sich noch einmal die Möglichkeit, auf diese spezielle Lärmquelle mit Anregungen und Bedenken einzugehen.

Ziel für das Eisenbahn-Bundesamt ist es, möglichst viele Menschen zu erreichen. Denn nur so ist ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten. Daher wurde die Umweltabteilung der Stadt Bergisch Gladbach aufgefordert, die Informationen zum Beteiligungsverfahren weiterzuleiten und zu veröffentlichen. Nähere Informationen können über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich anhand einer Broschüre und Flyern eingesehen werden.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist:
www.laermaktionsplanung-schiene.de

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post unter dem Stichwort Lärmaktionsplanung an das Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 13. April 2023 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de