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Karneval feiern auf öffentlichen Flächen – wann brauche ich eine Genehmigung vom Ordnungsamt?

Nach drei Jahren Abstinenz mögen manche Bergisch Gladbacher Jecken nicht mehr so genau auf dem Schirm haben, für welche Karnevalsaktivitäten auf öffentlichen Flächen eine Genehmigung der Stadt notwendig ist.

Marco Euler, Sachgebietsleiter bei der städtischen Ordnungsbehörde, vermutet jedenfalls gewisse „Vergesslichkeiten“, nachdem die Anträge auf Nutzungen von Straßen und Plätzen während der tollen Tag bislang deutlich geringer ausfielen als in den Jahren vor Corona.

Euler erinnert deshalb an die Genehmigungsvorbehalte zu Karneval: „Die Nutzung öffentlicher Flächen für Zelte, LKW-Anhänger, Biertische und Ähnlichem muss beantragt werden. Ebenso die Genehmigung zum Alkoholausschank und zur Beschallung.“

Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass jedes private Fässchen oder jede Flasche Sekt genehmigungspflichtig ist, die am Zugweg konsumiert werden. Aber: „Oberhalb vom Bollerwagen ist die Grenze erreicht“, so Euler.

Erlaubnisse können formlos über gewerbeerlaubnis@stadt-gl.de beantragt werden. Anträge sollten bis spätestens zum 3. Februar eingereicht werden, um die Bearbeitung garantieren zu können.