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Schöffinnen und Schöffen gesucht - für Amtsgericht, Landgericht und Jugendkammern

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Die Stadt Bergisch Gladbach sucht wieder Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln.

Für das Amtsgericht und das Jugendschöffengericht Bergisch Gladbach sowie für die Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts Köln werden zurzeit die Vorschlagslisten für die Besetzung der Schöffenstellen der Wahlperiode 2024 bis 2028 aufgestellt.

Danach werden aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bergisch Gladbach für das Schöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach
- 5 Hauptschöffen
- 22 Ersatzschöffen
und für die Strafkammern des Landgerichts Köln
- 34 Hauptschöffen
gesucht.

Auch für das Jugendschöffengericht Bergisch Gladbach und die Jugendkammern des Landgerichts Köln steht die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an. Gesucht werden

für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach
- 9 Jugendhauptschöffen (5 weibliche und 4 männliche)
- 22 Jugendhilfsschöffen (11 weibliche und 11 männliche)

für die Jugendkammern beim Landgericht Köln
- 8 Jugendhauptschöffen (4 weibliche und 4 männliche).

Wer kann Schöffin/Schöffe werden?

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden, die bei Beginn der Amtsperiode (also im Jahre 2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sind. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen.

Außerdem gibt es Ausschlussgründe nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, so z.B. fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, mangelnde gesundheitliche Eignung, Vermögensverfall, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Auch berufliche Gründe können gegen die Berufung zum Schöffen sprechen:
So sollen weder Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung berufen werden noch Richter oder Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte oder Personen, die in den letzten acht Jahren ehrenamtlich ein Richteramt ausgeübt haben.

Dass Schöffinnen und Schöffen über die formalen Kriterien hinaus besondere Grundfähigkeiten mitbringen sollten, versteht sich von selbst: Unparteilichkeit, Urteilsreife, aber auch körperliche Eignung zum anstrengenden Sitzungsdienst gehören genauso dazu wie Menschenkenntnis, Lebenserfahrung oder ausgeprägter Gerechtigkeitssinn. Insbesondere Jugendschöffinnen und -schöffen sollen neben guter Kommunikations- und Dialogfähigkeit auch ein hohes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen und besondere Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.

Wie und wo bewerben?

Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach, die die Voraussetzungen zum Schöffen- oder Jugendschöffenamt besitzen, können sich ab sofort bewerben:

für das Schöffenamt bis zum 28. Februar 2023, und zwar schriftlich unter folgender Adresse: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 3, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach. Ansprechpartnerin ist Brigitte Cord, die auch nähere Fragen zu Eignung und Verfahren beantwortet bzw. die Bewerbungsunterlagen zusendet. Per E-Mail ist sie erreichbar unter b.cord@stadt-gl.de oder telefonisch unter 02202 142378.

Für das Jugendschöffenamt endet die Bewerbungsfrist am 31. März 2023. Weitere Informationen gibt der städtische Fachbereich für Jugend und Soziales. Ansprechpartnerin ist Miriam Tomechna, Tel. 02202 142865, E-Mail m.tomechna@stadt-gl.de. Die Bewerbungsunterlagen können bei ihr angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.

Die Bewerbungsunterlagen im Internet
für Schöffen: www.bergischgladbach.de/bewerbung-schöffen
für Jugendschöffen: www.bergischgladbach.de/bewerbung-jugendschöffen

Weitere Informationen auch unter
www.schoeffenwahl.de