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Ab dem 9. Dezember 2022: Versand der Ablesekarten durch das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach

Ab dem 9. Dezember 2022: Versand der Ablesekarten durch das Abwasserwerk der Stadt Bergisch GladbachBild vergrößern

Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in Bergisch Gladbach ab dem 9. Dezember 2022 Post bekommen werden. Dabei handelt es sich um Ablesekarten zur Ermittlung der Zählerstände für Frischwasser. Diese Zählerstände bilden die Grundlage für die endgültige Abrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022.

Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Bitte senden Sie die ausgefüllte Karte ausschließlich an die angegebene Adresse des Beleglesezentrums zurück.

Die Ablesekarten werden wie in den Vorjahren durch die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG, versandt. Dies erklärt auch, warum die Ablesekarten ausschließlich an ein eigens dafür eingerichtetes Postfach in Karlsruhe gesendet werden. Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat sich auf diese Aufgabe spezialisiert. Daher hat sich das Abwasserwerk für die Abwicklung der Zählerablesung durch den genannten Dienstleister entschieden, um den Versand sowie die Auswertung der Ablesekarten möglichst effektiv zu gestalten.

Das Abwasserwerk bittet darum, die Ablesekarte spätestens bis zum 13.01.2023 zurückzusenden.
Die Zählerstände können ab dem 12.12.2022 auch online über die Homepage der Stadt Bergisch Gladbach www.bergischgladbach.de/Abwasserwerk.aspx gemeldet werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Eingabemaske über das Einscannen eines QR Codes aufzurufen. Für die Erfassung der Zählerstände werden die Leistungsobjektnummer und die Strichcodenummer der Ablesekarte benötigt.

Sollten die Zählerstände bis zum 13. Januar 2023 nicht vorliegen, weist das Abwasserwerk darauf hin, dass die Verbrauchsabrechnung 2022 auf Grundlage einer Schätzung erfolgen wird.

Um Reklamationen und Überzahlungen zu vermeiden, werden die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer daher ausdrücklich gebeten, die tatsächlichen Zählerstände sowie das Ablesedatum mitzuteilen.

Nach Abschluss der Ableseaktion werden Anfang Februar 2023 die kombinierten Gebührenbescheide für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 und für die Vorausleistungen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2023 versandt.

Weitere Hinweise zur Ableseaktion finden sich auf der oben genannten Homepage des Abwasserwerks.