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Informationen zum SchülerTicket sowie zur Schülerfahrkostenerstattung im kommenden Schuljahr 2022/2023

Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH informiert Sie über einige Änderungen zum SchülerTicket bzw. zur Schülerfahrkostenerstattung ab dem Schuljahr 2022/2023.

Preis des SchülerTickets
Durch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.09.2022 auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR monatlich für das 1. freifahrtberechtigte bzw. volljährige Kind sowie 7,00 EUR monatlich für das 2. freifahrtberechtigte Kind gleich. Der Eigenanteil von 0,00 EUR monatlich für das 3. und jedes weitere freifahrtberechtigte Kind bleibt unverändert.

9-Euro-Ticket für August 2022
Aufgrund der bundesweiten Regelung zum 9-Euro-Ticket wird das Schülerticket im August 2022 statt des regulären Preises von 29,00 EUR ebenfalls zum Preis von 9,00 EUR angeboten. Wer also ein Ticket ab dem Beginn des Schuljahres zum 01.08.2022 abschließt, zahlt für diesen Monat grundsätzlich nur 9,00 EUR, eine Erstattung kann demnach bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Freifahrtberechtigung ab dem 2. freifahrtberechtigen Kind gewährt weerden.

Eigenanteile
Der Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt demnach auch im 2022/2023 ab September 2022 monatlich € 14,00 für das 1. bzw. jedes freifahrtberechtigte volljährige Kind und € 7,00 für das 2. freifahrtberechtigte Kind. Für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder freifahrtberechtigt sind.
Beispiel: Jan (18) zahlt als volljähriges Kind € 14,00 Eigenanteil, seine Schwester Johanna (16) gilt dann als 1. freifahrtberechtigtes Kind (ebenfalls € 14,00 Eigenanteil), der Bruder Jens (13) als 2. Kind (€ 7,00 Eigenanteil) usw.
Bitte beachten Sie: Da der Monat Juli 2023 komplett in die Sommerferien des Landes NRW fällt, kann für diesen Monat keine Erstattung gewährt werden.

Antragsverfahren wie bisher
Das bisherige Antragsverfahren wird auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 beibehalten.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über den Antragsvordruck möglich. Dieser kann voraussichtlich ab dem 10.08.2022 unter dem Menüpunkt -> Schülerticket -> Freifahrtberechtigung heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Für Antragsteller, die nicht über einen Internetzugang verfügen, hält die SVB auf Anfrage Antragsformulare vor.

Antragsformular für das Schuljahr 2010/2022
Das Antragsformular für das Schuljahr 2021/2022 finden Sie noch bis zum 30.10.2022 auf der Homepage der Stadtverkehrsgesellschaft www.svb-gl.de im Menü Schülerticket -> Freifahrtberechtigung.
Wer über keinen PC bzw. keine Internetverbindung verfügt, kann ein Antragsformular für das Schuljahr 2020/2021 zum Selbstausfüllen bei uns telefonisch oder per Mail bis zu diesem Zeitpunktanfordern.

Antragsfrist
Gemäß § 4 Abs. 2 SchfkVO ist der Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen. Allerdings kann der Antrag auch noch während des laufenden Schuljahres sowie drei Monate darüber hinaus rückwirkend gestellt werden.

Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung, Bewilligung
Auch weiterhin gilt: Sie stellen einen Antrag pro Schuljahr, bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlen wir die Schülerfahrkostenerstattung in zwei Raten nachträglich an Sie aus, und zwar jeweils in der Regel nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres. Einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie in jedem Fall einen formellen Ablehnungsbescheid durch die Stadt Bergisch Gladbach.

Sie haben Fragen?
Dann sprechen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail an schuelerticket@svb-gl.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH