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Corona-Schutz: Weitere Lockerungen in den Häusern der Stadtverwaltung – Terminvereinbarung bleibt

Mit Wirkung vom 26. Mai 2022 entfallen die Corona-Arbeitsschutzverordnung und die ihr nachgeordneten Bestimmungen über den Infektionsschutz in Betriebsstätten.

Dies bedeutet, dass die Stadt Bergisch Gladbach einige der bisher bestehenden Regelungen für ihre Belegschaft lockern kann. Dies gilt dann auch für die Bürgerinnen und Bürger, die die Häuser der Stadtverwaltung aufsuchen.

Die Verwaltungsgebäude werden ab sofort wieder geöffnet und sind für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Aufgehoben wird auch die Maskenpflicht in allen Bereichen der städtischen Gebäude. Weiterhin gilt die dringende Empfehlung zum Tragen von einer medizinischen oder FFP2/KN 95-Maske, insbesondere bei schlechter Belüftung oder bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Hinweisplakate in den Gebäuden werden entsprechend auf den neuen Stand gebracht.

Die Spuckschutze in den Publikumsbereichen bleiben zunächst bestehen. Desinfektionsmittel werden weiterhin auch für die Öffentlichkeit bereitgehalten.

Festgehalten werden soll aber künftig – unabhängig von der Entwicklung der Pandemie – an den zu Corona-Zeiten eingeführten Terminvereinbarungen im Publikumsverkehr. Die Erfahrung der letzten zwei Jahre habe gezeigt, dass Wartezeiten minimiert und Anliegen effizienter bearbeitet werden können, so das Votum der Personalverwaltung. Für die Beschäftigten ergebe sich dadurch auch die Möglichkeit zur Teleheimarbeit oder zu störungsfreiem Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten.

Personen, mit denen kein Termin vereinbart ist, werden auch künftig nicht abgewiesen, müssen aber längere Wartezeiten in Kauf nehmen oder riskieren, dass ihr Anliegen ggf. am selben Tag innerhalb der Öffnungszeit nicht berücksichtigt werden kann.

Das Erfordernis zu Terminvereinbarungen gilt naturgemäß nicht für alle Verwaltungsbereiche; so können z.B. Bücherei, VHS, Seniorenbüro, städtische Museen oder die Informationsstelle im Rathaus Stadtmitte weiterhin spontan aufgesucht werden.

Ob in der jeweiligen Dienststelle, deren Besuch geplant ist, eine Regelung zur Terminvereinbarung besteht, kann sich bei den zuständigen Sachbearbeitern, der Telefonzentrale oder im Internet auf den Seiten der jeweiligen Fachdienststellen der Stadt Bergisch Gladbach informieren.