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Erleichterungen für Gewerbe in der Pandemie: Stadt verzichtet auch 2022 auf Sondernutzungsgebühren

Nicht nur Bund und Land, auch Kommunen leisten ihren Anteil zur Milderung der Pandemie-Folgen für Gewerbetreibende. So verzichtet die Stadt Bergisch Gladbach wie bereits in den beiden vorangegangenen Jahren auch 2022 wieder in großem Umfang auf Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum.

Bürgermeister Frank Stein hat diese Erleichterung in Abstimmung mit den Fraktionen des Stadtrates festgelegt. „Vor allem Händler und Gastronomen erhalten dadurch Unterstützung - eine Klientel, die durch Corona besonders hart getroffen war und weiterhin ist“, so Stein.

Die Ordnungsbehörde erhebt bereits seit 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen im öffentlichen Straßenraum mehr. Die beschriebenen Erleichterungen summierten sich bis Ende 2021 auf Einnahmeausfälle für die Stadt in Höhe von insgesamt ca. 80.000 Euro.

Auch freistehende oder mit Gebäuden verbundene Werbeanlagen, Werbestopper und andere Werbeträger im öffentlichen Raum kosten in „normalen“ Zeiten Sondernutzungsgebühren. Dafür hat die zuständige städtische Abteilung für Verkehrsflächen ebenfalls seit 2020 ihre Forderungen ausgesetzt. Insgesamt ca. 200.000 Euro beträgt hier die Summe, auf die die Stadt bislang zugunsten der Gewerbebetriebe verzichtet hat. „Damit leistet die öffentliche Hand ihren Beitrag, um die Gefahr von Betriebsschließungen und entsprechende Verödung unserer Stadt nach Möglichkeit zu verringern“, erklärt Bürgermeister Stein.