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Steuern und Gebühren 2022: Vieles bleibt konstant, Belastung steigt insgesamt

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Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 14. Dezember die Haushaltssatzung 2022 sowie die Gebührentarife für Abwasser, Abfall und Straßenreinigung beschlossen.

Besondere Bedeutung für Hauseigentümer hat die Grundsteuer B. Diese wurde durch Beschluss des Rates von 570 auf 731 v.H. angehoben. Die letzte vorausgegangene Erhöhung fand 2018 statt; damals war eine Erhöhung von 545 auf 570 v.H. beschlossen worden. Die aktuelle Erhöhung der Grundsteuer B ist u.a. auf den Ratsbeschluss vom 1. Juli 2021 zur Neuausrichtung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung zurückzuführen. Demnach sind Familieneinkommen bis 40.000 Euro (vorher: bis 20.000 Euro) beitragsfrei gestellt; der zugrunde liegende Einkommensbegriff soll sich überdies ab Mitte 2022 auf das zu versteuernde Einkommen beziehen. Für die Kompensierung der hierdurch entstehenden Finanzierungslücke in Höhe von voraussichtlich etwa 2,7 Mio. Euro wird ein erheblicher Anteil der Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B verwendet werden. Gewerbesteuer, Grundsteuer A und andere Hebesätze der kommunalen Abgaben bleiben konstant.

Die Gebührensätze der städtischen Dienstleistungen Abwasser, Abfall und Straßenreinigung orientieren sich laut Gesetz an den tatsächlich entstehenden Kosten. Preissteigernd machen sich bei der städtischen Abfallwirtschaft vor allem gestiegene Fixkosten im Bereich der Entsorgung bemerkbar, außerdem sind die Personalkosten aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse sowie Neueinstellungen im Team der städtischen Abfallwirtschaft zu berücksichtigen. Die Gebühren für die Abfuhr des Restmülls im Stadtgebiet für Privathaushalte erhöht sich demnach um knapp 5 %. Die 90-Liter-Restmülltonne kostet im kommenden Jahr 291,72 (2021: 278,04) Euro bei 14tägiger Abfuhr, die 120-Liter-Tonne 389,04 (370,68) Euro. Die Gebühr für die 120-Liter-Biotonne bleibt mit 42 Euro konstant.

Im Bereich Abwasser gibt es sogar ein Gebührensenkung: Der Kubikmeter Schmutzwasser schlägt in 2022 mit 2,87 Euro pro m³ zu Buche (2021: 2,97 Euro). Dies liegt an der Verrechnung von Überdeckungen aus den Vorjahren sowie an dem insgesamt steigenden Frischwasserverbrauch, der als Maßstab für die Festlegung des Schmutzwasseraufkommens herangezogen wird. Hinzuzurechnen ist die an das Land NRW abzuführende Abwasserabgabe in Höhe von 0,05 Euro (2021: 0,05 Euro) je m³ Schmutzwasser.

Die Gebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser pro m² befestigte Grundstücksfläche bleibt konstant bei 1,64 Euro; hier steigt die Abwasserabgabe an das Land um 1 Cent auf 0,04 Euro.

Bei den Straßenreinigungsgebühren sind unterschiedliche Preisentwicklungen zu verzeichnen: Konstant bleiben die Tarife für die Reinigungsklassen
S1 – nur Fahrbahnreinigung - 1,59 Euro pro Frontmeter Grundstücksbreite
W2 - Reinigung und Winterwartung Fahrbahn Räumkategorie II – 2,25 Euro
W4 – Nur Winterwartung Fahrbahn Räumkategorie II – 0,66 Euro
I1 – Reinigung Gehweg und Fahrbahn, Winterwartung Fahrbahn – 42,52 Euro.

Geänderte Tarife gelten für die Reinigungsklassen
W1 - Fahrbahnreinigung und Winterwartung Kategorie I – 3,10 (2,60) Euro
W3 – Winterwartung Fahrbahn Räumkategorie I – 1,51 (1,01) Euro
I2 – Fahrbahnreinigung und Winterwartung Kategorie I, Reinigung Gehweg – 20,07 (15,71) Euro.

Bei den Reinigungsklassen des Buchstabens I (Innenstadtbereich, z.B. Fußgängerzone) wird die Leistung oder Teile davon wesentlich öfter ausgeführt als bei den übrigen Klassen, deshalb die deutlich höheren Gebühren.

Zu welcher Reinigungsklasse eine bestimmte Straße im Stadtgebiet gehört, kann im Internet eingesehen werden unter www.bergischgladbach.de/ortsrecht.aspx, Kapitel 7, Nummer 70.3. In der städtischen Ortsrechtssammlung sind auch sämtliche aktuellen Satzungen der Stadt Bergisch Gladbach zu finden.

Ein Vierpersonenhaushalt im Reihenhaus mit 12 Meter Frontbreite und durchschnittlichen Verbräuchen käme damit auf folgende Jahresgebühren:
• Restmülltonne 90 Liter, 14 tägige Abfuhr 291,72 Euro (278,04 Euro)
• Biotonne 120 Liter 42 Euro, Papiertonne 120 Liter kostenfrei
• Schmutzwassergebühr bei 125 m³ Frischwasserverbrauch: 365,00 Euro (377,50 Euro)
• Gebühr für Niederschlagswasser bei 200 m² versiegelter Fläche: 336,00 Euro (334 Euro)
• Straßenreinigung S1: 19,08 Euro, W2: 27 Euro, W1 37,20 Euro (31,20 Euro).

Die Grundsteuer bei einem angenommenen Einheitswert von 30.000 Euro und entsprechendem Grundsteuer-Messbetrag von 78 Euro beträgt 570,18 Euro (2021: 444,60 Euro). Insgesamt (mit Straßenreinigung W2) summieren sich im genannten Beispielfall somit die o.g. städtischen Gebühren 2022 gerundet auf 1.062 Euro, inkl. Grundsteuer auf 1.632 Euro (2021: 1.059 Euro, inkl. Grundsteuer 1503 Euro). Dies bedeutet auf der Quartalsabrechnung der Grundbesitzabgaben gegenüber 2021 ein Plus von rund 32 Euro.