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Aufenthaltsort in der Stadtmitte für Obdachlose – Zweitplatz auf dem Parkplatz Schnabelsmühle

Aufenthaltsort in der Stadtmitte für Obdachlose – Zweitplatz auf dem Parkplatz SchnabelsmühleBild vergrößern

Menschen ohne festen Aufenthaltsort, die in der Stadtmitte anzutreffen sind, gehören schon immer zum Stadtbild. Die Stadt Bergisch Gladbach - insbesondere die Abteilung „Soziale Förderung“ - hat die Aufgabe angenommen, sich gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern um diese Frauen und Männer zu kümmern. Denn das Miteinander im öffentlichen Raum sorgt auch für Probleme.

So fühlen sich Passanten ggfs. unwohl, Geschäftsleute sehen die Attraktivität ihres Ladenlokals geschädigt, und andere scheuen die Plätze, wo sich Obdachlose aufhalten.

„In jeder Stadt ist das Miteinander eine große soziale Aufgabe“ betont Dezernent Ragnar Migenda. „Daher haben wir gemeinsam mit dem Netzwerk Wohnungsnot das Projekt ‚Aufsuchende Hilfen Bergisch Gladbach Innenstadt‘ ins Leben gerufen.“ „Wir pflegen ein gutes fachliches Miteinander mit dem Ziel, das Zusammenleben der Stadtgesellschaft bestmöglich zu regeln“, ergänzt Sabine Hellwig als Fachbereichsleiterin.

Im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demographie sowie Gleichstellung von Frau und Mann (ASWDG) informierte die Stadtverwaltung über einen neuen Standort in der Stadtmitte. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen war die sogenannte Sozialstation an der Ecke Paffrather Straße/Dr. Robert-Koch-Straße Mitte März 2020 geschlossen worden. Diese Anlaufstelle war aber auch nicht unumstritten. Die Stadtverwaltung nennt diese Einrichtung „Erstplatz“. Daher ist die Bezeichnung des neuen Aufenthaltsortes „Zweitplatz“.

Dieser ist seit Ende Oktober in Betrieb. Er befindet sich auf dem oberen Deck des Parkplatzes Schnabelsmühle im hinteren Bereich und ist vom Parkbereich abgetrennt. Es gibt Sitzmöbel, einen kleinen Unterstand sowie eine Mobiltoilette. Zeitnah wird es auch Licht geben. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die Kolleginnen und Kollegen des Stadtordnungsdienstes haben nun die Aufgabe, die Klientel aufzufordern, sich auf dem Zweitplatz aufzuhalten.

„Dies geschieht mal gut, mal schlechter, es ist ein steter Prozess, aber nach fast einem Monat sind wir zufrieden“, betonte Ragnar Migenda in der Fach-Ausschusssitzung am 18. November 2021. Die Stadtverwaltung wird in regelmäßigen Abständen über dieses Thema informieren.

Über das Projekt „Aufsuchende Hilfen Bergisch Gladbach Innenstadt“:
Die Stadt Bergisch Gladbach hat das Projekt im Jahr 2019 in Kooperation mit dem Träger Netzwerk Wohnungsnot begonnen. Es richtet sich an in Bergisch Gladbach aufhältige Menschen mit verschiedenen Problemlagen. Im Rahmen des Projektes sind zwei Streetworkerinnen im Einsatz. Gemäß Beschluss des ASWDG vom 10.06.2021 (DS-Nr. 0264/2021) wurde die Förderung des Projektes für zwei Jahre verlängert. Zu den Entwicklungen im Projektverlauf wurde festgelegt, dass es einer friedlichen Koexistenz mit umliegenden Geschäftsleuten, benachbarten freien Trägern der Jugendhilfe sowie Anwohnerinnen und Anwohnern förderlich sein könnte, zwei Standorte anzubieten. Im Beratungsraum des Infokiosks finden seit dem 11. August 2021 wieder Beratungen statt. Die coronakonforme Wiedereröffnung der Fläche an der Dr. Robert-Koch-Straße steht bevor, die Aufräumarbeiten dazu wurden begonnen. Einige bauliche Maßnahmen sollen noch erfolgen.

Über die Obdachlosigkeit
Unter Obdachlosigkeit wird ein Zustand definiert, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Allgemein wird unterschieden zwischen freiwilliger Obdachlosigkeit und unfreiwilliger Obdachlosigkeit. Ein freiwillig Obdachloser ist eine Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht und keinen Anspruch auf Unterbringung erhebt, weil sie diesen Entschluss „auf der Straße zu leben“, freiwillig gefasst hat. Für die Kommunen sind aber vor allem die Sachverhalte von Interesse, bei denen Personen unfreiwillig obdachlos werden. Die Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit ist eine staatliche Aufgabe, weil sie nach höherer Meinung als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird. Zuständig im Rahmen der Gefahrenabwehr ist die Ordnungsbehörde (§ 14 OBG), in Bergisch Gladbach wurde die Aufgabe in den Bereich 5-50, Soziale Förderung, übertragen.

Über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Kontext Obdachlosigkeit:
Für das Thema Obdachlosigkeit sind im Sachgebiet „Soziale Betreuung“ zwei städtische Sozialarbeiterinnen für diesen Personenkreis zuständig. Schwerpunktmäßig fallen folgende Themen im Rahmen der täglichen Arbeit an:
- Planung der Belegung unter sozialverträglichen Aspekten, Führen von Aufnahmegesprächen,
- Klärung der persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Situation,
- Darstellung der in Bergisch Gladbach vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote,
- Kontaktaufnahme mit den Trägern der Hilfsangeboten und Zuführung der Betroffenen zu den Anbietern,
- Unterstützung bei Antragsstellung von Sozialleistungen, Schuldnerberatung etc.,
- Krisenintervention, Streitschlichtung, positives Einwirken auf die Bewohner im Hinblick auf die Einhaltung der Benutzungsordnung ,
- enge Zusammenarbeit mit Netzwerkwohnungsnot/Endlich ein ZUHAUSE.

Beim Fachbereich 2 – Finanzen – leistet die Abteilung Wohnungswesen Unterstützung (Bearbeitung von Wohngeldanträgen, Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen).

Daneben gibt es zahlreiche weitere Akteure:
- Fachdienst Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg (u.a. mit dem Projekt „Endlich ein ZUHAUSE – Umsetzung einer Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit),
- Suchthilfen der Caritas RheinBerg,
- Fachdienst Schuldnerberatung RheinBerg,
- Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius (Suppenküche),
- Verein „Die Platte e.V“ (u.a. Essensausgabe an Obdachlose, Kältebus).