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Der kostenpflichtigen Verwarnung entgehen – Keine temporären Stellplätze mehr vor der Bensberger Schlossgalerie

Der kostenpflichtigen Verwarnung entgehen – Keine temporären Stellplätze mehr vor der Bensberger SchlossgalerieBild vergrößernDie Entfernung der Interimsparkplätze im Februar 2021

Wo darf man in der Schloßstraße parken und wo ist mit einem Bußgeld zu rechnen? Die Frage stellt sich aktuell, da im Zuge der bisherigen Umgestaltung der Straße im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Bensberg Provisorien im Straßenraum entstanden sind. So wurden zwischenzeitlich auf der Vorfläche der Bensberger Schlossgalerie temporäre Stellplätze angebracht. Diese waren mit einer Markierung aufgetragen worden. Seit Februar 2021 wurde diese wieder zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger entfernt, dennoch sind die Umrisse erkennbar, daher parken dort immer noch Fahrzeuge.

Dies soll sich aber ändern und daher informiert die Stadtverwaltung über die zulässigen Parkflächen auf dem Fahrbahnstück zwischen der Kreuzung Nikolausstraße/Schloßstraße und der Einmündung der Schloßstraße in Am Stockbrunnen.

Um ein Bußgeld für das Falschparken zu vermeiden, weist die Stadtverwaltung auf die erlaubten Parkbereiche und die Verbotszonen hin. Die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamts sind dazu angehalten, das Falschparken zukünftig stärker zu kontrollieren.

Auch nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Bereich der neuen Schlossgalerie handelt es sich bei der Schloßstraße um eine sogenannte Haltverbotszone, die durch Verkehrszeichen am Anfang und am Ende der Zone deutlich gemacht wird. Auf der gesamten Länge ist das Parken ausschließlich in Flächen erlaubt, die in Weiß oder Gelb gekennzeichnet sind. Wer dies auf der langen Fahrt vergessen hat, wird auf Höhe der ehemaligen Fußgängerzone nochmals durch einen „Blechkameraden“ auf diesen Umstand hingewiesen.

Gekennzeichnete Flächen stellen in der Schloßstraße die baulich angelegten Flächen längs der Straße, sowie die markierten Parktaschen dar. Auf den neu entstandenen Platzflächen vor der Schlossgalerie und der Schlosstreppe lässt sich jedoch keine gekennzeichnete Fläche finden, demnach herrscht dort Parkverbot. Die dort zwischenzeitlich angebrachten Interimsparkplätze wurden im Februar 2021 entfernt. Wer auf diesen Flächen parkt, wird durch das Ordnungsamt Bergisch Gladbach umgehend kostenpflichtig verwarnt. Zudem sei darauf hingewiesen, dass in der neuen Schlossgalerie, aber auch auf städtischen Parkflächen ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Die Umsetzung der Neugestaltung der Schloßstraße als Straße der vielen Begegnungen erfolgt in insgesamt vier Bauabschnitten. Baubeginn der Bauabschnitte 2 - 4 der Schloßstraße ist für Anfang 2022 anvisiert. Gemeinsam erarbeiten bis dahin das zuständigen Büro Club L94 und die Stadtverwaltung ein Baustellenplan, der nach Submission mit dem Bauunternehmen abzustimmen ist. Der Baustellenplan wird rechtszeitig bekanntgegeben.
Mehr Informationen zum InHK Bensberg gibt es hier.