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Das „Stadtteilbüro“ in Bensberg ist wieder geöffnet – Fragen und Antworten rund um die Anlauf- und Informationsstelle für das Integrierte Handlungskonzept

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Lange Zeit war eine Öffnung pandemiebedingt nicht möglich – nun ist das „Stadtteilbüro“ in der Schloßstraße 59 wieder Anlaufstelle für alle Belange rund um das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Bensberg. Doch was erwartet die Besucherinnen und Besucher dort eigentlich? In welchen Fällen sollten sie das Stadtteilbüro aufsuchen? Wer sind die „Gesichter hinter dem Stadtteilbüro“? Und wo ist der Unterschied zwischen „Stadtteilbüro“ und „Bürgerbüro“?

Im Interview geben die beiden Stadtteilmanagerinnen Claudia Bargmann (B) und Angelina Sobotta (S) des Büros „Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen“ als Kooperationspartner der Stadtverwaltung Antworten auf diese Fragen.

Wie verläuft die Kooperation zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung?

S: Die Stadtverwaltung unterstützen wir, indem wir private Projekte begleiten, die die Umgestaltung des öffentlichen Raumes ergänzen. Das sind Maßnahmen wie zum Beispiel die geplante neue Winterbeleuchtung von IBH und ISG oder Umbauten an privaten Immobilien, die durch das Hof- und Fassadenprogramm kofinanziert werden können. Auch in Sachen Verfügungsfonds vermitteln wir Interessenten und beraten zu vielen anderen Anliegen rund um das InHK Bensberg.

B: Wir stehen in einem ständigen Austausch mit der Stadtverwaltung, hierbei insbesondere mit dem Fachbereich Stadtplanung. Durch unsere regelmäßigen Treffen läuft die Kommunikation in beiden Richtungen schnell und unbürokratisch.
Was hat es mit dem Verfügungsfonds auf sich?

B: Mit dem Verfügungsfonds stehen für Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende oder auch Vereine Gelder zur „Verfügung“, mit denen Ideen, die zur Aufwertung der Schloßstraße oder des Wohnparks beitragen, gefördert und umgesetzt werden können. Beispiele für solche Ideen sind Kunstprojekte, Straßenfeste, Kinderaktionen, Workshops für den Einzelhandel und vieles mehr.

S: Coronabedingt konnten wir in den letzten Monaten nur sehr begrenzt über diesen Fördertopf informieren. Daher weisen wir gerne darauf hin, dass noch weitere Projekte möglich und erwünscht sind.

B: Jeder, der aktiv zur Aufwertung beitragen möchte, kann uns im Stadtteilbüro die Idee vorstellen. Gemeinsam überlegen wir, ob aus der Idee ein förderfähiges Projekt werden kann. Wenn ja, dann beraten wir bei der Finanzierung und unterstützen weiter bei der Antragstellung.

Was verbirgt sich konkret hinter dem Hof- und Fassadenprogramm?

B: Mit dem Hof- und Fassadenprogramm sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motiviert werden, ihre Immobilien zu erneuern. Hierbei können bis zu maximal 50 % der Kosten gefördert werden. Im Geltungsbereich können so Maßnahmen wie Fassadenanstrich, Beseitigung von Werbeanlagen oder Aufwertung von historischen Haustüren durch das Programm unterstützt werden. Aber auch die Begrünung von Fassaden oder die Entsiegelung von Hofflächen werden gefördert. Das ist keine abschließende Auflistung; auch andere Anliegen, die mit der Neugestaltung der Schloßstraße, dem Wohnpark Bensberg oder dem historischen Ensemble Burggraben zusammenhängen, nehmen wir gerne auf.

S: Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch Händlerinnen und Händler stellen uns am besten ihre Pläne im Stadtteilbüro kurz vor, damit wir absprechen können, welche Maßnahmen gefördert werden können. Dann informieren wir über die notwendigen Unterlagen, die mit dem Antrag bei uns eingereicht werden müssen. Die Stadt Bergisch Gladbach entscheidet später über die Bewilligung der Anträge.

B: Wichtig zu erwähnen ist auch, dass zu unserem Projektteam auch eine Architektin gehört. Unsere Kollegin Anja Boddenberg unterstützt uns, wenn die Immobilie oder die geplante Maßnahme komplexer ist als üblich.

Welche Bürgerinnen und Bürger sollten unbedingt im Stadtteilbüro vorbeischauen?

B: Bei uns ist jeder und jede willkommen, der oder die eine Frage zu den Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts hat, eine Projektidee mithilfe des Verfügungsfonds umsetzen möchte oder vielleicht auch eine Immobilie durch das Hof- und Fassadenprogramm aufwerten möchte. Vorbeikommen lohnt sich in jedem Fall!

Stadtteilbüro und Bürgerbüro in denselben Räumen: zwei ähnliche Begriffe, aber völlig andere Aufgaben. Wie verträgt sich diese Doppelbelegung?

S: Zurzeit ist die Außenstelle des Bürgerbüros pandemiebedingt noch geschlossen, so dass sich schon von daher keine Konflikte ergeben. Sobald der Service des Bürgerbüros, der ja in erster Linie in melderechtlichen Aufgaben wie Anmelden, Ummelden oder Passangelegenheiten besteht, in Bensberg wieder aufgenommen wird, teilen wir die Räume und Zeiten so untereinander so auf, dass beide Angebote unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können.

Wann können die Bürgerinnen und Bürger Sie im Stadtteilbüro aufsuchen, um das Beratungs- und Informationsangebot zum InHK Bensberg nutzen zu können?

B: Wir sind in der Schloßstraße 59 jeden Mittwochvormittag von 9.30 bis 13.30 Uhr zu sprechen, ab sofort zusätzlich auch donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr. Wem ein Vor-Ort-Besuch zu diesen Zeiten nicht möglich sein sollte, der kann uns gerne per Mail kontaktieren: bensberg@stadtplanung-dr-jansen.de. Bis bald im Stadtteilbüro Bensberg!