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Corona-Virus: Freiheiten achtsam genießen – Ansteckungsgefahr noch nicht vorbei

Sinkende Infektionszahlen und eine Inzidenz, die seit einigen Tagen unter 35 liegt, ermöglichen den Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis viele zurückgewonnene Freiheiten: Treffen mit Familie oder Freunden, ein spontaner Einkaufsbummel oder ein Stück Kuchen im Lieblingscafé.

Bei aller Freude darüber darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass noch immer ein Risiko für eine Infektion mit COVID19 besteht. Daher appelliert Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Dr. Erik Werdel: „Wir alle sind froh, bei dem schönen Wetter etwas unternehmen zu können. Wenn wir auch weiterhin aufeinander aufpassen, verantwortungsvoll miteinander umgehen und die Gefahr des Virus nicht unterschätzen, bin ich zuversichtlich dass sich die Situation auch in den kommenden Wochen weiter positiv entwickeln wird.“ Diese Botschaft unterstützt auch Dr. Sabine Kieth, Leiterin des Gesundheitsamtes und Mitglied im Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises: „Seien Sie weiterhin achtsam und vorsichtig – denn auch vollständig geimpfte Personen können Überträger für das Virus sein. Das stellt beispielsweise eine Gefahr für unsere Kinder dar, die noch nicht geimpft werden können. Daher sollten Personen, die Symptome zeigen, nicht einfach so in Schule, Kita oder zum Arbeitsplatz gehen, sondern diese ernst nehmen und sich einem Test bei ihrem Haus- oder Kinderarzt unterziehen.“

Öffnungsschritt der Stufe 1 ab Mittwoch

Aktuell (Stand: Dienstag, 01.06) liegt die Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis bei 24,7. Ab Mittwoch, den 2. Juni 2021 sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis deshalb die Öffnungsschritte der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes gültig. Die Verordnung legt Öffnungsschritte in drei Stufen fest. Dieser Dreistufenplan ist in einer übersichtlichen Tabelle auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt also ab der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, den 2. Juni 2021, 0.00 Uhr, das in folgender Tabelle unter Stufe 1 Aufgeführte: https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131415 erreichbar.

Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises