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Corona-Virus: Noch keine Änderungen durch neue Corona-Schutz-Verordnung im Rheinisch-Bergischen Kreis

Die ab Montag geltende neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit der neuen Regelung zur sogenannten Notbremse für zahlreiche Rückfragen gesorgt.

Daher informiert der Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises zum aktuellen Sachstand: Die Notbremse, die gemäß Paragraph 16a CoronaSchutzVO zahlreiche Schließungen und Einschränkungen vorsieht, gilt aktuell noch nicht für den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Ab wann diese Einschränkungen gelten, hängt von der Inzidenzzahl im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt ab. Liegt diese dauerhaft über 100 kann das Land NRW per Allgemeinverfügung die Notbremse aussprechen. Das ist beispielsweise aktuell für 31 Kreise und Kommunen verfügt worden.

Ob und wann der Rheinisch-Bergische Kreis auch dort gelistet sein wird, klärt sich in Abhängigkeit zur 7-Tagesinzidenz in den nächsten Tagen, frühestens jedoch am kommenden Samstag.

Bis dahin bleiben die Öffnungen, die seit dem 8. März gelten, bestehen.

Wir informieren sobald sich Änderungen ergeben.

Bürgerhotline des Gesundheitsamtes mit neuer Rufnummer

Die Bürgerhotline des Gesundheitsamtes für den Rheinisch-Bergischen Kreis hat eine neue Rufnummer. Sie ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131415 erreichbar. Anrufe an die bisherige Nummer werden umgeleitet.

Eine Pressemitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises

Rheinisch-Bergischer Kreis