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Neue Regelungen der CoronaSchutzVO ermöglichen weitere Nutzung der Sportflächen – Einschränkungen und Auflagen sind zu beachten

Mit Wirkung zum 8. März 2021 sieht die CoronaSchutzVO NRW marginale Lockerungen für die Nutzung von Außensportanlagen vor. Die Öffnung der Außensportanlagen ist weiterhin nur unter engen Zugangsbeschränkungen und Verantwortlichkeiten möglich.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 1 weiterhin unzulässig. Möglich gemacht wurde durch die aktualisierte CoronaSchutzVO nun ausschließlich „Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie Sport von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich zwei Aufsichtspersonen.“

Seitens der Sportverwaltung werden daher die städtischen Außensportanlagen für die oben dargestellte Nutzung für die Sportvereine geöffnet – die Nutzung der Außensportanlagen für den Schulsport ist ohnehin möglich.

Freizeitsportler müssen sich noch gedulden, denn eine gemeinsame Nutzung der Flächen von Einzelsportlerinnen und Einzelsportlern mit Schulen und Sportvereinen muss vermieden werden. Der Basketballplatz am Stadion bleibt weiterhin geschlossen.

Neu ist ab dieser Woche, dass das Stadion wieder genutzt werden kann. So werden den nutzenden Vereinen Zeitslots zugewiesen. Pro Sportstätte und Tag gibt es zwei aufeinanderfolgende Slots. Die Vereine können selbstständig entscheiden, ob sie die zugewiesenen Zeiten für fünf Erwachsene aus zwei Hausständen oder Kindergruppen mit bis zu 20 Mitgliedern und zwei Betreuern nutzen möchten.

Die Zugangskontrolle im Stadion und auf dem Kunstrasen erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen der Stadionverwaltung. Die Einhaltung der Vorgaben durch die CoronaSchutzVO innerhalb der Sportstätte obliegt den Vereinen.

Der Sportplatz an der IGP und die Kunstrasenfläche in der Gustav-Stresemann-Straße werden ebenfalls per Zeitslots, aber in eigener Zuständigkeit der Kontrolle an die Sportvereine zugewiesen.

Die Öffnung aller städtischen Sportaußenlagen für die Vereine wird bis 19.15 Uhr limitiert, damit sich Flutlicht- und Personalaufwand im Verhältnis zum Nutzen bewegen.

Die Sportverwaltung hat bereits am Montag, den 8. März 2021, die Vereine informiert.