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„Es schneit!?“ – Eine Anleitung für richtigen Winterdienst

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In Bergisch Gladbach kam am Wochenende der Winter zu Besuch. Am Samstag, den 16. Januar 2021, fielen abends dicke Flocken vom Himmel. Manch einen zog es zu später Stunde noch spontan nach draußen zu einem kleinen Spaziergang durch die winterlich verschneiten Straßen.

Doch so schön so ein seltener Wintereinbruch ist, er bringt auch lästige Pflichten mit sich, wie das Schneeschippen vor der eignen Haustüre.
Werktags sind Anwohner und Anwohnerinnen bereits bis 7:00 Uhr gefordert, die Gehwege zu räumen. Sonn- und feiertags dürfen sie etwas länger ausschlafen und müssen erst bis 9:00 Uhr zur Schneeschippe greifen. Tagesüber müssen dann Gehwege bei erneutem Schneefall direkt bis 20:00 Uhr regelmäßig von Schnee und Glätte befreit werden. Dabei reicht es nicht, eine kleine Gasse freizuschaufeln, da auch Kinderwagen und Rollstühle passieren müssen. Als Richtwert gibt die Stadt eine Gasse von 1,5 Metern Breite vor. Für einige Anwohnerinnen und Anwohner gilt eine zusätzliche Räum- und Streupflicht, wenn ihr Grundstück beispielsweise an Bushaltestellen oder Radwege grenzt.

Bei Glätte und Eis reicht es oft nicht aus, den Schnee nur wegzufegen oder mit einem Schieber beiseite zu schaffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt (AWB) empfiehlt zusätzlich abstumpfendes Streugut wie Sand und Splitt. Der Einsatz für Salz ist verboten,  der Umwelt zuliebe. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Salz ist nur bei extremen Glattteis-Situationen erlaubt.

Noch Fragen? Der AWB hat auf der städtischen Homepage einen Flyer zum Winterdienst hinterlegt, der unter https://www.bergischgladbach.de/downloads-awb.aspx heruntergeladen werden kann. Außerdem kann man die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter mail@5e401b141fa84111838a1c4df471d9c0awb-gl.de erreichen.

Winterdienst Stadt Bergisch Gladbach