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Kindergarten, Tagespflege und Offener Ganztag: Information für Eltern zum Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar

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Für den Monat Januar 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW per Elternbrief und Jugendamtsschreiben bekannt gegeben, dass die auf die Erhebung der Elternbeiträge in den Bereichen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen verzichtet wird.

Das Land NRW erklärt sich bereit, 50 Prozent der entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung darüber, dass die Stadt Bergisch Gladbach für ihren Einzugsbereich die andere Hälfte des Elternbeitrages übernimmt, ist im Hauptausschuss am Dienstag, den 12. Januar 2021, getroffen worden.

Die Familien, die für ihre Beitragszahlungen einen Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, diesen für den Monat Januar 2021 entsprechend anzupassen, also den Dauerauftrag zu stoppen.

Bei den Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung des monatlichen Elternbeitrages erteilt haben, wird der reguläre Januar-Beitrag nicht abgebucht.

Sollte seitens der Eltern der Januar-Beitrag dennoch überwiesen werden, wird der Beitrag innerhalb der nächsten Wochen durch die Stadtkasse Bergisch Gladbach erstattet.
Bei Fragen hinsichtlich der Erstattung können sich Betroffene mit ihrem Anliegen gerne an folgende E-Mailadresse wenden: kasse@f084479896f34a0abe62b951bab61c00stadt.gl.de.

Pressemitteilung Land NRW zur Befreiung für Januar 2021