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Neue Corona-Schutzverordnung: Nun auch Maskenpflicht in den Einkaufsstraßen

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Die Stadt Bergisch Gladbach macht auf die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2020 aufmerksam, die Verschärfungen insbesondere der Maskenpflicht im öffentlichen Raum verfügt. Nach dieser Vorschrift gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands nun auch unter freiem Himmel im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft (§ 3 Abs. 1a CoronaSchutzVO NRW).

Da die Maskenpflicht nun auch auf den Zuwegungen zu den Geschäften gilt, bedeutet dies im Ergebnis, dass alle großen Einkaufsstraßen der Stadt durchgängig von der durch das Land vorgegebenen erweiterten Maskenpflicht betroffen sind. Konkret zu benennen sind hier die Fußgängerzone Stadtmitte (Hauptstraße und Nebenstraßen), die Schloßstraße in Bensberg sowie die Straße Siebenmorgen in Refrath mit ihren Seitenstraßen und Plätzen. Die Pflicht zum Anlegen einer Maske auf Märkten besteht darüber hinaus unverändert.

Aktuell werden Plakate erstellt, die in den betroffenen Örtlichkeiten auf die erweiterten Schutzbestimmungen hinweisen. Bürgermeister Frank Stein sieht in der Verschärfung der Corona-Regeln eine unausweichliche Konsequenz aus der Entwicklung der Pandemie, die im Monat November von ihrer Dynamik nur wenig eingebüßt hat: „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, in diesen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens den Vorgaben von Land und Stadt vorbehaltlos zu folgen“, so Stein. „Wir sehen aktuell jeden Tag an den Infektionszahlen, dass wir nicht vorsichtig genug sein können, um Ansteckungen zu vermeiden. Tragen Sie Maske, wo immer es geht!“

Die aktuelle Corona-Schutzverodnung des Landes Nordrhein-Westfalen und weitere Informationen zur Pandemie können auch über die Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach aufgerufen werden: www.bergischgladbach.de/corona