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Keine verkaufsoffenen Sonntage vor und nach Weihnachten

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Auch in Bergisch Gladbach wird es keine verkaufsoffenen Adventssonntage im November und Dezember 2020 geben. Dieser Beschluss gilt landesweit bis einschließlich 3. Januar 2021.

Am Dienstag, dem 24. November 2020, hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Regelung der nordrhein-westfälischen Landesregierung für unwirksam erklärt. In der letzten Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW steht, dass in der Zeit vor und nach Weihnachten fünf verkaufsoffene Sonntage stattfinden dürfen. Damit sollte das Einkaufsgeschehen an den vier Adventssamstagen und am ersten Samstag im neuen Jahr in Zeiten der Corona-Pandemie entzerrt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch am Dienstag diese Regelung gestoppt und damit einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgegeben. 

Das Oberverwaltungsgerichtes Münster begründet seinen Entschluss damit, dass trotz der Corona-Pandemie nicht mit einem übergroßen Kundenandrang an den Adventssamstagen in den Städten in NRW gerechnet werde. Eine Entzerrung der Kundenströme auf weitere Einkaufstage an den Sonntagen vor und nach Weihnachten sei damit aus infektionsschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Man rechne damit, dass der Kundenandrang auch an den Adventssamstagen überschaubar bleibe und eine Sonntagsöffnung nicht unbedingt dazu führen werde, das Infektionsrisiko einzudämmen. 

Die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu dem Beschluss gegen die Sonntagsöffnung des Einzelhandels in der Weihnachtszeit können Sie hier einsehen: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/96_201124/index.php