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Keine ausreichende Lüftungsmöglichkeiten: Neun Turnhallen können zur Zeit nicht genutzt werden – Optimierungen werden geprüft

Das Kultusministerium NRW hat in seinen aktuellen Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien („SchulMail“) besonders eingehend das Thema Lüften in Schul- und Klassenräumen behandelt. Durch den kontinuierlichen Luftaustausch werden Aerosole der Atemluft, die Viren enthalten können, so stark verdünnt, dass die Ansteckungsgefahr minimiert werden kann.

Die Stadt Bergisch Gladbach als Schulträger prüft bereits seit einigen Wochen, inwieweit insbesondere in den Turn- und Sporthallen an den Schulen die Hinweise und Empfehlungen von Schulministerium und Umweltbundesamt umgesetzt werden können. Stoßlüften alle 20 Minuten, Querlüftungen wo immer es möglich ist und Lüften während der gesamten Pausendauer sind die Anforderungen, die Infektionen unter den Nutzern der Räumlichkeiten so weit wie möglich verhindern sollen.

Für neun von insgesamt 45 Hallen wurde nun - auch durch Hinzuziehung externer Gutachter – zweifelsfrei festgestellt, dass der notwendige Luftaustausch nicht gewährleistet werden kann. Entweder sind nicht genügend Fenster vorhanden, die geöffnet werden können, oder es fehlen ausreichende Querlüftungskanäle bzw. Lüftungsanlagen. Deshalb hat der Stab für Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bergisch Gladbach entschieden, diese Einrichtungen vorübergehend zu schließen, bis die Rücknahme der geltenden Regelungen des Ministeriums erfolgt.

Bei den betroffenen Turnhallen handelt es sich um:

- Turnhalle Heidkamp
- Turnhalle Hebborn
- Turnhalle Kippekausen
- Turnhalle Katterbach
- Turnhalle Mohnweg
- Gymnastikhalle Stadion
- Gymnastikhalle IGP
- Gymnastikhalle DBG
- Gymnastikhalle in der Turnhalle Hand.

Der städtische Immobilienbetrieb prüft intensiv, ob durch Optimierungsmaßnahmen wie z.B. mobile Luftreiniger die Lüftungssituation verbessert werden kann. Sofern hier positive Ergebnisse erzielt werden können, sollen die entsprechenden Hallen möglichst schnell wieder freigegeben werden. Die Schul- und Sportverwaltung der Stadt nimmt parallel Kontakt auch mit den Sportvereinen als Nutzern der Räume auf, um die Lage darzustellen und ggf. alternative Nutzungsangebote zu erörtern.

Die übrigen Hallen können weiter genutzt werden. Der SAE weist explizit darauf hin, dass jede Lüftungsmöglichkeit (Türen und Fenster) genutzt werden muss. Auch wird noch einmal eindringlich darauf verwiesen, dass die Maskenpflicht auf den Schulgeländen im zurzeit geltenden Umfang strikt eingehalten werden muss, auch in den Turn- und Gymnastikhallen.