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Lieferungen neuer Mobilgeräte für Schülerinnen und Schüler beauftragt – Förderung durch Sofortprogramm des Landes

Die Corona-Pandemie hat die Schulen vor neue Herausforderungen gestellt. Innerhalb kürzester Zeit war Präsenzunterricht nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt; Online-Lerneinheiten sind bereits jetzt und können auch zukünftig ein wesentlicher Teil des Unterrichts werden. Um möglichst große Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler in Bergisch Gladbach zu gewährleisten, hat die Schulverwaltung mobile Endgeräte geordert, die auch Kindern finanziell schwächer gestellter Familien den Online-Zugriff auf Lerninhalte ermöglichen sollen.

Diese Notebooks oder Tablets werden verteilt, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht. Welche Schülerinnen und Schüler letztendlich von der Maßnahme profitieren, wird von den Schulleitungen im eigenen Ermessen festgelegt.

Die Beschaffung wird gefördert durch das „Sofortausstattungsprogramm an Schulen in NRW“ der Landesregierung vom 21. Juli 2020. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Richtlinie hat die Verwaltung mit der Beschaffung der entsprechenden Geräte begonnen und sowohl den Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt als auch die in Frage kommenden Gerätetypen in Zusammenarbeit mit den Schulen festgelegt. Der Auftrag an das Lieferunternehmen, der den Großteil der vorgesehenen Empfänger versorgen soll, ist am 9. September 2020 erteilt worden. Ein Liefertermin steht aktuell noch nicht fest; aufgrund der Tatsache, dass alle Schulträger aktuell im Beschaffungsverfahren sind, ist ggf. mit Verzögerungen zu rechnen.

Alle Schulformen werden von der Bereitstellung der mobilen Endgeräte abgedeckt, auch die Grundschulen. Im Sofortausstattungsprogramm stehen für Bergisch Gladbach insgesamt 773.052,06 € zur Verfügung. Förderfähig ist dabei auch die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. Eine Förderung nach der Richtlinie erfolgt zu 90 %, also 695.746,85 €. Der Eigenanteil der Stadt ist festgelegt auf 10 %, also 77.305,21 €.

In Zusammenarbeit mit den Schulen und der derzeit mit dem Support der Geräte beauftragten NetCologne wurden bestimmte Geräte als Standardausstattung bestimmt. Maßgeblich mitentscheidend für die Festlegung war, dass die Anschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs (z.B. Tastaturen, Pens) pro Gerät nur bis zu einem Deckelbetrag von 500 Euro brutto förderfähig ist.

Auch nach den Pandemie-Zeiten ist eine Verstärkung des digitalen Unterrichts in Bergisch Gladbach geplant: Bereits im Jahr 2019 wurde vom Rat der Medienentwicklungsplan für die städtischen Schulen verabschiedet. Hier wurden in Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Stadt Bergisch Gladbach Standards zur Anbindung der Schulen, zur Ausstattung mit WLAN und digitalen Endgeräten festgeschrieben. In den meisten Schulen sind bereits zahlreiche digitale Endgeräte vorhanden, die im Unterricht genutzt werden können. Problematisch ist derzeit noch die Breitbandanbindung, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis gesteuert wird, und die passive Infrastruktur mit WLAN-Versorgung in den zahlreichen Schulgebäuden. An der Verbesserung dieser Situation wird zurzeit intensiv gearbeitet. Zur weiteren Ausstattung mit digitalen Endgeräten oder digitalen Tafeln stehen Finanzmittel aus dem Digitalpakt Schule zur Verfügung.