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Kontaktpersonennachverfolgung – Detektivarbeit, die sich lohnt

Es ist akribische Detektivarbeit: Wer kennt wen? Wann war das jüngste Zusammentreffen? Das Ziel ist unsichtbar, seine Wege verschlungen, Zeugen gelegentlich unsicher. Die sogenannte Kontaktpersonennachverfolgung, also die gründliche Recherche, wen Corona-Infizierte angesteckt haben könnten, ist buchstäblich ein Fall für sich.

Von der Sorgfalt der Nachforschungen hängt viel ab: Sind sie erfolgreich, wird die Weitergabe von Infektionen gestoppt. Statt der Schließung ganzer Schulen, Kitas oder Wirtschaftsunternehmen werden nur klar eingegrenzte Gruppen in Quarantäne geschickt. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat früh auf diese konsequente Feststellung von Infektionsketten gesetzt. Von der Entwicklung bislang wie auch durch die Resonanz fühlen sich die Verantwortlichen bestätigt. „Die Rückmeldungen sind sehr positiv“, sagt Dr. Sabine Kieth, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Wir betreiben einen hohen Aufwand, um für so wenige Menschen wie möglich – und nur so viele wie nötig – Quarantänen auszusprechen.“ Beim Rheinisch-Bergischen Kreis sind deshalb bereits mehrere Dankesschreiben für die Einzelfallbetrachtung in seinem Zuständigkeitsbereich eingegangen. So lobte eine Airline die differenzierte Betrachtungsweise im Falle einer Flugbegleiterin hinsichtlich einer drohenden Quarantäne. Stattdessen wurde ermittelt, dass alle Involvierten konsequent Mund-Nasen-Schutz getragen hatten. Dies führte zu einer anderen Einordnung der Kontakte. Und dies wiederum ermöglichte es, eine Quarantäne für alle zu vermeiden. Fall gelöst – zumindest diesmal.

Die Einzelfallbetrachtung führt dazu, dass im Grunde keine Situation mit der anderen vergleichbar ist. „Wir werden oft gefragt, weshalb manche Menschen bei ähnlich klingenden Fällen konsequent in Quarantäne geschickt werden und andere nicht“, berichtet Guido Gerlach. Der 52-jährige Hygienekontrolleur ist beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises im Bereich Infektionsschutz tätig. Die Antwort: Szenarien können ähnlich gelagert sein, werden aber aufgrund bestimmter Gegebenheiten unterschiedlich bewertet. Bei der Bewertung stützt sich das Gesundheitsamt auf Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Die Richtlinien sind die Basis für die gesamte Ermittlerarbeit des Gesundheitsamtes.

Wie in jedem guten Krimi nimmt sie ihren Anfang mit einem neuen Fall – einem Corona-Fall. „Sobald das Virus labordiagnostisch bestätigt wird, rufen Kolleginnen oder Kollegen aus dem Lagezentrum die betroffene Person an“, erklärt Gerlach. Im ersten Gespräch geht es auch um die Kontaktpersonen, insbesondere um jene Begegnungen, die bis zu zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome stattgefunden haben. Bei dieser besonderen Art der „Fahndung“ geht es nicht nur um Genauigkeit, sondern auch um Tempo. „Je schneller eine Kontaktpersonenliste erstellt wird und je schneller die Personen darauf kontaktiert werden, desto größer ist die Chance, die Infektionskette effektiv zu unterbrechen“, berichtet Guido Gerlach. Jeder einzelne ermittelte Mensch wird einer Kategorie zugeordnet: Kategorie I sind alle, die in intensiverem Austausch zur infizierten Person standen. 15 Minuten und länger ohne Abstand sowie direkte Gespräche ohne Maske bedeuten ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Diese engen Kontaktpersonen müssen deshalb immer in Quarantäne, ohne Möglichkeit auf Verkürzung. „Anders als Reiserückkehrer haben Kontaktpersonen ja bestätigtermaßen Infizierte getroffen“, erklärt Guido Gerlach. Sie müssen sich deshalb für 14 Tage nach dem letzten ungeschützten Kontakt isolieren. „Entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes werden die Kontaktpersonen der Kategorie I wenn möglich an Tag 1 nach Ermittlung und zwischen dem 5. und 7. Tag erneut getestet, da dann die höchste Wahrscheinlichkeit für einen Erregernachweis ist“, erklärt Guido Gerlach. Dabei sei es unerheblich, ob die Betreffenden Symptome haben oder nicht. „Fällt dieser Test positiv aus, wird er durch das Labor an das Gesundheitsamt gemeldet und fließt in die Statistik der Corona-Infizierten ein.“ Diese Person wird damit zu einem eigenen Fall und die Ermittlung der Kontaktpersonen beginnt erneut. Was viele Menschen Nerven kostet: Fällt der Test negativ aus, ist dennoch häusliche Quarantäne bis Tag 14 angesagt. Denn: „Ein Ausbruch der Erkrankung ist noch bis zu diesem Tag möglich. Deshalb könnte es fatal sein, Kontaktpersonen der Kategorie I mit negativem Testergebnis aus der Quarantäne zu entlassen“, so Gerlach.

Anders liegen die Dinge bei Kontaktpersonen der Kategorie II. Sie haben sich zwar im selben Raum mit einem bestätigten Corona-Fall aufgehalten, aber kurzzeitig, mit Maske oder Mindestabstand. Diese Menschen werden nur getestet, falls Symptome auftreten. „Mit dieser Strategie klappt es bislang gut, die Infektionszahlen überschaubar zu halten“, erklärt Guido Gerlach. Kontaktpersonen von Kontaktpersonen werden überhaupt nicht erfasst – in diesem Fall sei die Ansteckungswahrscheinlichkeit zu gering, um Maßnahmen zu verhängen.

Knifflig wird es, so Gerlach, bei Krankheitshäufungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen. „Dann wird es schwierig, die Kontakte einzustufen. In diesen Fällen können deshalb Menschen ohne Symptome auch dann getestet werden, wenn sie nur geringe oder nicht ermittelbare Kontakte zu Infizierten hatten.“ Im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden seit dem Ende der Sommerferien einige bestätigte Fälle aus Schulen gemeldet. Das Gesundheitsamt analysiert auch dabei immer die speziellen Umstände, etwa die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln und Mindestabstände oder das Lüftungsverhalten in den Räumen. Komplette Schließungen wurden so bislang verhindert. Dr. Sabine Kieth vom Gesundheitsamt resümiert: „Die Detektivarbeit lohnt sich.“

Eine Pressemitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises

Rheinisch-Bergischer Kreis