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Wählen gehen ohne Infektionsrisiko: Umfassendes Hygienekonzept für Bergisch Gladbacher Wahllokale

Bürgerinnen und Bürger, die am Sonntag, dem 13. September ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen wollen, sollen in den Wahllokalen der Stadt Bergisch Gladbach in höchstmöglichem Maße vor Infektionen geschützt werden. Dazu hat das Wahlbüro der Stadt ein umfassendes Hygienekonzept ausgearbeitet.

Die Abgabe der Stimme zur Wahl des Kreistages, des Bürgermeisters, des Stadtrates und des Integrationsrates kann somit für alle Alters- und Risikogruppen ohne Furcht vor Ansteckung mit dem Corona-Virus vollzogen werden.

Die für den Wahltag geltende Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass in Wahlräumen und den Zugängen innerhalb geschlossener Räume eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt. Vor jedem Wahllokal wird deshalb auf die grundlegenden Hygienestandards in allen Wahllokalen hingewiesen: Mindestabstand 1,5 m, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Niesetikette.

Dem Infektionsschutz wird außerdem Rechnung getragen, indem höchstens zwei Wähler pro Wahlraum zugelassen sind. Diese können sich vor und nach dem Besuch an den bereitstehenden Spendern die Hände desinfizieren. Die Wählerinnen und Wähler wurden bereits bei Zusendung der Wahlunterlagen gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen; ausnahmsweise können desinfizierte Schreibgeräte ausgeliehen werden.

Die Wahlhelfer werden mit FFP-2-Masken ausgestattet sein und erhalten zusätzlich Spuckschutzwände. Wo es räumlich möglich ist, sorgt eine „Einbahnstraße“ für möglichst wenig Begegnungsverkehr. Personen mit nicht ärztlich überprüften Atemwegssymptomen werden aufgefordert, das Wahllokal nicht aufzusuchen, sondern von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen. Briefwahlanträge sind bis Freitag, 18:00 Uhr möglich. Wahlbriefe können bis Sonntag, 16:00 Uhr bei der Stadt Bergisch Gladbach abgegeben werden. Zu deren Aufnahme stehen die fristwahrenden Briefkästen an den Rathäusern zur Verfügung, die kurz nach 16.00 Uhr am Sonntag zum letzten Mal geleert werden.

Nach 18.00 Uhr zählen die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen die Stimmen aus. Dazu ist die Öffentlichkeit zugelassen; interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Auszählung miterleben, müssen allerdings auch hier eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.