Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Informationen zum SchülerTicket sowie zur Schülerfahrkostenerstattung im kommenden Schuljahr 2020/2021

Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH informiert Sie über einige Änderungen zum SchülerTicket bzw. zur Schülerfahrkostenerstattung ab dem Schuljahr 2020/2021 informieren.

Preis des SchülerTickets
Durch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2020 auf € 27,20 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.

Eigenanteile
Der Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt auch im Schuljahr 2020/2021 weiterhin monatlich € 12,00 für das 1. bzw. jedes freifahrtberechtigte volljährige Kind und € 6,00 für das 2. freifahrtberechtigte Kind. Für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder freifahrtberechtigt sind.
Beispiel: Jan (18) zahlt als volljähriges Kind € 12,00 Eigenanteil, seine Schwester Johanna (16) gilt dann als 1. freifahrtberechtigtes Kind (ebenfalls € 12,00 Eigenanteil), der Bruder Jens (14) als 2. Kind (€ 6,00 Eigenanteil) usw.

Antragsverfahren wie bisher
Das bisherige Antragsverfahren wird auch im kommenden Schuljahr 2020/2021 beibehalten.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über den Antragsvordruck möglich. Dieser kann voraussichtlich ab sofort unter dem Menüpunkt -> Schülerticket -> Freifahrtberechtigung heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Für Antragsteller, die nicht über einen Internetzugang verfügen, hält die SVB auf Anfrage Antragsformulare vor.

Antragsformular für das Schuljahr 2019/2020
Das Antragsformular für das Schuljahr 2019/2020 finden Sie noch bis zum 30.09.2020 auf der Homepage der Stadtverkehrsgesellschaft www.svb-gl.de im Menü Schülerticket -> Freifahrtberechtigung.
Wer über keinen PC bzw. keine Internetverbindung verfügt, kann ein Antragsformular für das Schuljahr 2019/2020 zum Selbstausfüllen bei uns telefonisch oder per Mail bis zu diesem Zeitpunktanfordern.

Antragsfrist
Gemäß § 4 Abs. 2 SchfkVO ist der Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen. Allerdings kann der Antrag auch noch während des laufenden Schuljahres sowie drei Monate darüber hinaus rückwirkend gestellt werden.

Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung, Bewilligung
Auch weiterhin gilt: Sie stellen einen Antrag pro Schuljahr, bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlen wir die Schülerfahrkostenerstattung in zwei Raten nachträglich an Sie aus, und zwar jeweils in der Regel nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres. Einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie in jedem Fall einen formellen Ablehnungsbescheid durch die Stadt Bergisch Gladbach.

Sie haben Fragen?
Dann sprechen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail an schuelerticket@svb-gl.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH