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Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas seit 8. Juni – Info zum Umgang mit den Elternbeiträgen für Juni

Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs hat der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner Sitzung am 3. Juni sowohl für die Kitas als auch unter Vorbehalt für die Ganztagsbetreuung entschieden, dass die Elternbeiträge für Juni und Juli zu 50 Prozent wieder erhoben werden.

Auch die Kitas kehren während der Corona-Pandemie Schritt für Schritt wieder zum Regelbetrieb zurück: Die bisherige Notbetreuung wurde seit dem 8. Juni durch einen eingeschränkten Regelbetrieb abgelöst. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben ihre Kita und Kindertagespflege wieder zu besuchen – allerdings nicht im vollen Umfang, der nach den Betreuungsverträgen vereinbart wurde, sondern in der Regel um 10 Stunden reduziert. Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sollen beim Betreuungsumfang allerdings berücksichtigt werden.

Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs hat der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in seiner Sitzung am 3. Juni sowohl für die Kitas als auch unter Vorbehalt für die Ganztagsbetreuung entschieden, dass die Elternbeiträge für Juni und Juli wieder erhoben werden, allerdings nur zu 50 Prozent. Das Land NRW und die Stadt Bergisch Gladbach übernehmen nach Absprachen, die die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ministerium getroffen haben, jeweils 25 Prozent der zu entrichtenden Beiträge.

Die angekündigte Regelung hinsichtlich der Elternbeiträge für die OGS liegt allerdings bisher noch nicht vor. Da die Beitragsrechnungen beider Betreuungsarten miteinander verwoben sind, kann die Abbuchung nicht wie zunächst vorgesehen zum 15. Juni vorgenommen werden. Ein neues Abbuchungsdatum steht noch nicht fest.

Der eingeschränkte Regelbetrieb der Kitas ist für Kinder und Eltern ein großer Schritt in Richtung Normalität. Wann eine Rückkehr zum regulären Betrieb erfolgen kann, hängt von den Regelungen ab, die das Land NRW dazu trifft.