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Stadtverwaltung informiert Sportvereine über die Öffnung und Nutzung der städtischen Turn- und Sporthallen

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Die Sportverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, alle Sportvereine, die eine städtischen Turn- oder Sporthalle nutzen, über die Öffnungen unter den Vorgaben der Coronaschutz-Verordnung NRW (CoronaSchutzVO) informiert.

In dem Anschreiben führt das Fachamt folgendes aus:

In der seit dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung der CoronaSchVO ist auch der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten und Freizeitsport in kommunalen Sporthallen wieder gestattet. Voraussetzung ist, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern sichergestellt werden. Kontaktsport ist weiterhin nicht möglich - daher ist für viele Sportarten bzw. Angebote kein Regelbetrieb durchführbar.

Derzeit arbeiten die Kolleginnen und Kollegen des Immobilienbetriebes sowie der Sportverwaltung mit Hochdruck daran, geeignete Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in den städtischen Turn- und Sporthallen zu schaffen. Neben den grundsätzlichen Regelungen zur Nutzung aller Turn- und Sporthallen wurden bereits die erweiterten grundsätzlichen Regelungen zur Reinigung erarbeitet.

Was bedeutet das konkret?

In den kommenden Tagen/Wochen werden alle Sporthallen einzeln bewertet und sporthallenspezifische Regelungen erarbeitet sowie die notwendigen Maßnahmen ergriffen.

Eine zeitgleiche Freigabe aller städtischen Turn- und Sporthallen kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.

Sobald eine Sporthalle wieder in Betrieb genommen werden kann, werden die Vereinsvorstände der Sportvereine informiert, die diese Halle nutzen.

Verbunden mit dieser Information sind hallenspezifische Handlungsanweisungen. Diese betreffen:

1. Grundsätzliche Regelungen zur Nutzung von städtischen Turn- und Sporthallen

2. Grundsätzliche Regelungen zur Reinigung von städtischen Turn- und Sporthallen

3. Grundsätzliche Regelungen zu den städtischen Sportgeräten / Sportequipment sowie der Geräteräume

4. Sporthallenspezifische Regelungen zur Nutzung der jeweiligen Turn- und Sporthalle

Die Vereine haben mit diesen Informationen die Möglichkeit, ihre vereinseigenen und sportartenspezifischen Hygienekonzepte mit den städtischen Vorgaben abzugleichen und Anpassungen vorzunehmen.

Die generellen städtischen Regelungen zu den städtischen Sportgeräten und Geräteräumen, der Nutzung sowie Reinigung von städtischen Turn- und Sporthallen wurden den Vereinen ebenfalls zugesendet.

Die Sportverwaltung geht derzeit davon aus, dass alle Vereine an den bisherigen Belegungsplänen festhalten.

Die Sporthallen Saaler Mühle sowie NCG stehen derzeit wegen der stattfindenden Abiturprüfungen nicht zur Verfügung.