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Regelungen für Trauungen werden gelockert: Jetzt zehn Gäste möglich

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Die bislang strengen Hygiene- und Schutzbestimmungen bei standesamtlichen Trauungen in Bergisch Gladbach sollen gelockert werden. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Konzept entwickelt, das erstmals am Donnerstag, 14. Mai angewandt werden soll. „Nachdem für viele Bereiche des täglichen Lebens bereits wieder Erleichterungen gelten, soll an dem für junge Paare schönsten Tag im Leben zumindest wieder eine kleine Hochzeitsgesellschaft möglich sein“, begründet Bürgermeister Lutz Urbach den Vorstoß.

Bis auf Weiteres sollen Trauungen mit einer Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen zusätzlich zur Standesbeamtin/zum Standesbeamten und dem Brautpaar stattfinden können. Als Trauort ist dabei ausschließlich der große Ratssaal des Rathauses Stadtmitte vorgesehen. Dieser wird unter Einhaltung der notwendigen Sitzabstände bestuhlt. Auf dem Tisch des Standesbeamten trennt eine Plexiglas-Schutzwand die Akteure. Die Vorgespräche mit den Brautpaaren und ggf. den Trauzeugen werden wie gewohnt im Vorbereitungszimmer (Zimmer 16, 1. OG) abgehalten. Hier sind ebenfalls Plexiglas-Schutzwände zwischen den Beteiligten aufgestellt.

Die Eheschließenden erhalten vor dem Trautermin ein Formular, in dem die maximal zehn teilnehmenden Personen listenmäßig mit Name, Anschrift und Telefonnummer aufzuführen sind. Auf dem Formular ist bereits ein Hinweis mit den einzuhaltenden Hygienevorgaben abgedruckt.

Am Tag der Trauung muss vor dem Betreten des Rathauses eine Mund-Nase-Bedeckung angelegt werden, die während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude aufzubehalten ist. Die Hände sind durch bereitstehendes Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, es sei denn, sie stehen untereinander in einem Verhältnis, bei dem die Abstandspflicht nach CoronaSchutzVO nicht gilt (nahe Verwandte, Ehepartner, Haushaltsgemeinschaft o.ä.).

Die Begleitung innerhalb des Rathauses übernimmt eine Aufsichtsperson, und zwar getrennt für die Eheschließenden, die Trauzeugen und die übrigen Teilnehmer. Nach der Trauung wird die Gesellschaft auf dieselbe Weise wieder hinausbegleitet. Bei aufeinanderfolgenden Terminen sollen sich die jeweiligen Gesellschaften nicht begegnen.

„So gestatten wir den Brautleuten und ihren Gästen wieder ein wenig mehr Freiheit, ohne die geltende Schutzverordnung zu verletzen oder ein hohes Infektionsrisiko in Kauf zu nehmen“, so Urbach. „Schritt für Schritt erreichen wir so auch bei der Stadtverwaltung ein Stück mehr Normalität.“

Homepage Standesamt