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Neue zentrale Rufnummer des Ordnungsamtes für Corona-Fragen

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Eine der meistgefragten Dienststellen in der Stadtverwaltung zu Zeiten der Corona-Krise ist die Ordnungsbehörde. Hier laufen die Fäden für einen Großteil der durch das Land NRW verfügten Einschränkungen zusammen. Sei es das Verhalten auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die Kontaktbeschränkungen, die Vorschriften für den Einzelhandel, die Gastronomie oder sonstige Gewerbebetriebe – all dies ist durch den städtischen Ordnungsdienst zu kontrollieren.

„Zu jeder Neuerung und Änderung der Corona-Schutzverordnung und ihrer Nebenbestimmungen entstehen neue Unsicherheiten und neuer Klärungsbedarf. Dazu erhalten wir täglich bis zu 500 Anrufe und Mails“, erläutert Leiterin Ute Unrau die Problemlage, die augenblicklich zu meistern ist; „da bleibt oft keine Zeit mehr für andere Arbeiten als zur Beantwortung all dieser Fragen.“

Zur Entlastung ist deshalb nun eine neue zentrale Rufnummer für Ordnungsangelegenheiten eingerichtet worden: Unter der 02202 14-2570 oder -2571 können alle Fragen rund um die Corona-Schutzverordnung und die einzuhaltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gestellt werden.

Aber auch in den städtischen Internetseiten können schon Antworten auf viele Fragen gefunden werden. So liegt dort die Anlage der Corona-Schutzverordnung zu den Hygiene- und Infektionsschutzstandards des Landes NRW zum Herunterladen ab, die gut strukturiert die Vorgaben für unterschiedliche Gewerbebranchen auflistet. Ein Blick auf diese Seiten vor einem Anruf bei der Ordnungsbehörde würde eine spürbare Entlastung bringen, so Unrau: „Viele Fragen, die uns gestellt werden, sind darin bereits umfassend und verständlich beantwortet.“

Zur den Hygiene und Infektionsschutzstandards des Landes NRW

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