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Sprechstunde im Livestream: Bürgermeister Lutz Urbach und Ordnungsamts-Leiterin Ute Unrau beantworteten Fragen der Bürgerinnen und Bürger

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Am 23. April 2020 stand Bürgermeister Lutz Urbach erneut den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bergisch Gladbach bei einer Online-Sprechstunde zur Verfügung. „Besonders zu Zeiten von Corona haben die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen. Deshalb ist es mir wichtig, auch in diesen Zeiten für die Einwohner Bergisch Gladbachs da zu sein“, so Lutz Urbach. Da bereits vor Beginn der Sprechstunde viele Fragen zu den Einschränkungen des Alltags eingingen, wurde Urbach von Ute Unrau, Leiterin der Ordnungsbehörde, unterstützt. Die Moderation und die technische Umsetzung übernahm Georg Watzlawek vom Bürgerportal in-gl.de

Die Sprechstunde wurde live auf der städtischen Homepage und der städtischen Facebookseite gezeigt. Fragen konnten die Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Sprechstunde per Mail oder auch während der Sprechstunde über die Kommentarfunktion bei Facebook stellen.

Einige Fragen sind besonders häufig aufgetreten: So war beispielsweise die ab dem 27. April geltende Maskenpflicht für den Einzelhandel und den ÖPNV ein viel nachgefragtes Thema: „Ich denke, dass es gut ist, eine einheitliche Regelung zu haben. Man kann die Masken kaufen oder selbst nähen. Einen Schal im Gesicht zu tragen ist allerdings ebenfalls ausreichend“, so der Bürgermeister. Oft nachgefragt war auch, ab welchem Alter das Tragen der Maske verpflichtend sei. Dazu erklärte Ute Unrau: „Die Verordnung des Landes ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor. Deshalb können wir als Kommune erst konkrete Auskünfte geben, wenn uns die Verordnung vorliegt“. Aktuell gibt es seit Freitagmittag (24. April) eine Ergänzung der Landesverordnung, siehe am Schluss des Textes.

Auch die Wiederöffnung der Schulen war ein Thema, nach dem sich viele Bürgerinnen und Bürger erkundigten. Hier verkündete Urbach die gute Botschaft, dass alle Schulen mit Desinfektionsmitteln, Seifen und Papierhandtüchern ausgestattet wurden und alle Hygienestandards umgesetzt werden konnten. Auf die Frage, wann alle Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen können, konnte allerdings noch keine Antwort gegeben werden. Man warte noch auf die Vorgaben des Landes NRW.

Eine weitere oft gestellte Frage war die zur Zahlung der KiTa-Gebühren. „Im April mussten keine Beiträge gezahlt werden. Für die kommenden Wochen und Monate sind die kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung im Gespräch, um auch hier eine landesweite Regelung zu erreichen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten“, so Bürgermeister Lutz Urbach.

Ebenfalls gab es zahlreiche Fragen zu Zusammenkünften, Veranstaltungen und Versammlungen. Hier erklärte Ute Unrau: „Kleinere Zusammenkünfte und Ansammlungen im privaten Bereich sind nicht untersagt, solange sie keine größere Personenzahl erreichen. Nur im öffentlichen Raum ist dies nicht gestattet, genau wie jede Form von organisierten Veranstaltungen. Ich appelliere aber dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die sozialen Kontakte weiterhin stark einzuschränken“.

Sowohl vor als auch während der Sprechstunde wurden viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Auch Unmut über noch bestehende Beschränkungen äußerte sich, etwa bezogen auf Schließungen von Kindertagesstätten und Spielplätzen. Hier wies Urbach noch einmal sehr deutlich darauf hin, dass es sich um unmittelbare Landesvorschriften handele, die im Übrigen gut nachvollziehbar seien: „Von Kleinkindern, ob in der Kita oder im Sandkasten, kann nicht erwartet werden, dass sie Abstände einhalten.“

Bis auf einige sehr spezielle Fragestellungen konnten im Laufe des Gesprächs zu allen angefragten Themenkomplexen Antworten gegeben werden, soweit dies aufgrund der zum Teil noch unklaren Rechtslage möglich war. Zum Abschluss nach einer Stunde bat der Bürgermeister noch einmal um die Beherzigung der wichtigsten Regel: „Mundschutz und Handhygiene sind wichtig. Aber am wichtigsten ist die Einhaltung des Abstandsgebots.“ Wer sich die Sprechstunde noch einmal anschauen möchte, kann sie in voller Länge auf der städtischen Facebookseite und in Kürze auch auf der Internet-Homepage der Stadt sehen.

www.facebook.com/StadtBergischGladbach

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung NRW die Ergänzung zur Corona-Schutzverordnung zum Thema „Maskenpflicht“ veröffentlicht.

Der § 12a Abs. 2 regelt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wie folgt:
Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) verpflichtet
- in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, bei der
Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen,
- in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden, außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
- in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie
- bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs/seiner Einrichtungen.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung für Beschäftigte kann durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.
Im Übrigen hat das Land in § 12a Abs. 1 CoronaSchVO noch die zusätzliche Verpflichtung aufgenommen, im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen oder die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Die Maßgabe, zur Vermeidung von Infektionsrisiken Abstand zu halten, bleibt somit trotz Maskenpflicht oberstes Gebot.

Der Wortlaut der Corona-Schutzverordnung kann im Internet eingesehen werden: www.land.nrw/corona