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Corona-Virus: Präventionsmaßnahmen des Kreises im Bereich der Pflegeeinrichtungen

Wenn es zu Corona-Fällen in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt, sind Menschen die den Risikogruppen angehören besonders gefährdet. Diese gilt es auch besonders zu schützen. Daher hat der Rheinisch-Bergischen Kreis im Bereich der Pflegeeinrichtungen umfangreiche Präventionsmaßnahmen getroffen.

Der Kreis hat jetzt gegenüber den Einrichtungen einen Aufnahmestopp angeordnet. Um die Bewohner bestmöglich zu versorgen und die Regeleinrichtungen zu schützen, ist eine Neu- oder Wiederaufnahme von Bewohnern nur möglich, nachdem diese sich in vierzehntägiger Quarantäne befunden haben. Wenn die Quarantäne über eine Isolierstation oder ein Isolierzimmer in der Einrichtung sichergestellt werden kann, dann innerhalb der Einrichtung, falls dies nicht möglich ist, erfolgt dies über eine Quarantäne-Einrichtung, die der Rheinisch-Bergischen Kreis anbietet. Der Kreis hat hierfür mehrere Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen mit einem Quarantänekonzept eingerichtet, die in Kürze startklar sind. Hier verbringen die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Quarantänezeit unter besonderer Betreuung von entsprechendem Fachpersonal. Vor Ablauf der vierzehntägigen Quarantänezeit wird ein Abstrich genommen. Bei negativem Ergebnis erfolgt die Verlegung in die vorgesehene Regeleinrichtung.

So sollen sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind größtmöglich geschützt werden als auch das Pflegepersonal, welches die Versorgung der Bewohner sicherstellt und besonders in diesen Zeiten eine bemerkenswerte Arbeit leistet.

Information des Rheinisch-Bergischen Kreises.