Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Der nächste Schritt zum Stadthausneubau – Auftragsvergabe für Vorplanung und Entwurf wurde beschlossen

Der nächste Schritt zum Stadthausneubau – Auftragsvergabe für Vorplanung und Entwurf wurde beschlossenBild vergrößernÜberarbeiteter Vorentwurf (Büro Auer Weber)

Die Planungen für den Stadthausneubau gehen voran: Am Dienstag, dem 3. Dezember beschloss der städtische Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr die Fortsetzung des Verhandlungsverfahrens mit dem Wettbewerbssieger Auer Weber aus Stuttgart. Grundlage für die nun anstehenden Verhandlungen ist der nach den Empfehlungen des Preisgerichtes überarbeitete Siegerentwurf.

Einstimmig beschlossen wurden nach intensiver Diskussion die Beauftragung von Vorplanung und Entwurf, die Erstellung einer Beschlussvorlage zum Maßnahmebeschluss auf Basis der Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie das Aufzeigen von möglichen Bauabschnitten für die sich daran anschließenden Planungs- und Bauphasen.

Mehrere Zusatzanträge wurden von den Ausschussmitgliedern in der Sitzung gestellt und beschlossen. So erhielt das Projektteam den Auftrag, Alternativvorschläge auszuarbeiten, die Einsparungen von etwa 10 Mio Euro bringen könnten. Außerdem sollen die Auswirkungen der städtischen Digitalisierungsstrategie, der Nullenergiestandard und begrünte Innenhöfe in die Planung mit einbezogen werden. Weitere Entscheidungshilfen versprechen sich die Ausschussmitglieder von der Vorlage preisindizierter Benchmarks aus vergleichbaren Projekten und der Berechnung der Gesamtkosten des Neubaus in Relation zur voraussichtlichen Nutzungszeit. Der Bund der Steuerzahler soll weiterhin eng in den Prozess mit eingebunden werden.

Empfehlungen des Preisgerichtes eingearbeitet

Der Entwurf des Büros Auer Weber war von dem Preisgericht des im Mai 2018 europaweit ausgeschriebenen städtebaulichen Wettbewerbs einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet worden. Die Empfehlungen des Preisgerichtes, Flächenoptimierungen in Verwaltungstrakt und Bibliothek vorzunehmen sowie das Ausmaß der Gebäudekörper entsprechend der baurechtskonformen Abstandsflächen zu korrigieren, wurden zwischenzeitlich planerisch konkretisiert und den Mitgliedern des Fachausschusses in der Sitzung präsentiert. Ziel ist es, die bisherigen Standorte der Stadthäuser Konrad-Adenauer-Platz und An der Gohrsmühle sowie der Gebäude Hauptstraße 192 und Hauptstraße 250 (Bücherei) aufzugeben. Untergebracht werden sollen im neuen Stadthaus 440 Arbeitsplätze, im benachbarten Solitärgebäude die Stadtbücherei und diverse multifunktionale Flächen.

Auch die Grundfläche der Bibliothek wurde reduziert, ohne die Nutzfläche zu schmälern. Durch Abrücken von der zweischaligen Fassadenkonstruktion konnte die Ausdehnung des Kubus um 16 % auf nunmehr 29,7/29,7 Meter verringert werden. Die Geschosshöhen sind im aktuellen Entwurf jetzt reduziert zugunsten eines weiteren Obergeschosses für die Haustechnik. Die Gesamthöhe des Gebäudes bleibt hierdurch nahezu unverändert.

Der Blick aufs Ganze: Freiraumplanung rund ums Stadthaus

Parallel zur Entwicklung des Stadthauses hat die Stadt Bergisch Gladbach auch eine begleitende städtebauliche Gestaltungsplanung in Auftrag gegeben. Beauftragt wurde der Freiraumplaner aus dem Generalplanerteam von Auer Weber, das Büro Latz und Partner. Es soll die Projektfortschritte vor allem der Stadthausplanungen und des S-Bahnhof-Umbaus in eine abgestimmte Gesamtüberlegung integrieren. Dazu zählen z.B. die Kiss & Ride-Bereiche, Querungsmöglichkeiten und Taxistände, die Gestaltung der Freiflächen Richtung Kalköfen oder die Erweiterung der Jakobstraße.

Kostenprognose: Noch hohe Unsicherheiten – Wirtschaftlichkeit weiterhin gegeben

Auf der Grundlage des überarbeiteten Wettbewerbsentwurfes hat der Wettbewerbssieger im Juli 2019 eine erste Kostenschätzung vorgenommen. Diese ist zwar konkreter als die vorherigen Prognosen, trotzdem noch als grobe Schätzung zu werten, die u.a. wegen der aktuellen Baukonjunktur einem erheblichen Toleranzrahmen unterliegt. Im Raum steht demnach eine Summe von 59,4 Mio. Euro brutto. Mit exakteren Zahlen rechnen die Verantwortlichen bei der Stadt nach Abschluss der 3. Leistungsphase, wenn also der Entwurf vorliegt und die Kostenberechnung dann auch Grundlage des Maßnahmebeschlusses sein wird.

Entsprechend eingehend diskutiert wurde die Kostenfrage im Ausschuss. Co-Dezernent Bernd Martmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es Urteil der Jury war, den städtebaulich überzeugendsten, aber nicht den günstigsten Wettbewerbsbeitrag zum Sieger zu küren. Er warnte auf der anderen Seite davor, das Verfahren aus Kostengründen nicht weiterzuführen, insbesondere vor dem Hintergrund der herrschenden Niedrigzinsphase und dem unzumutbaren Zustand der alten Stadthäuser.

Die Wirtschaftlichkeit des Neubauprojekts wurde aufgrund der vorliegenden Zahlenwerke von der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH weiterhin bestätigt; die Gutachter stellten auch vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenschätzung eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Neubaus gegenüber der Sanierung der alten Stadthäuser plus Anmietung zusätzlicher Flächen fest. Auch die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises machte keine Bedenken geltend.

Durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr ist nun der Weg frei für zwei weitere Planungsphasen. Im Fokus stehen dabei weitere Modifizierungen und Konkretisierungen sowie die strikte Überwachung kostenrelevanter Auswirkungen. Der Maßnahmebeschluss wird für Anfang 2021 angestrebt.