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Achtung Virus! Stadtverwaltung sperrt Mail-Anhänge mit Office-Dokumenten

Die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass zurzeit aus Sicherheitsgründen erhebliche Beschränkungen im ein- und ausgehenden E-Mail-Verkehr gelten. Dies betrifft insbesondere Mails mit speziellen Dateianhängen.

Gesperrt sind
· alle Microsoft-Office-Dateien (also Word-, Excel-, PowerPoint-, Access-Dateien)
· und Dateien, die mit Open-Office- oder Libre-Office-Programmen erstellt wurden.
E-Mails, die diese Formate enthalten, werden ausnahmslos von den städtischen Sicherheitssystemen abgewiesen und nicht zugestellt.

Der Grund: In den letzten Wochen und Monaten sind in diesen Dokumentformaten verstärkt extrem aggressive Viren und Trojaner festgestellt worden, die in der Lage sind, das IT-System der Stadtverwaltung irreversibel zu schädigen oder gar komplett lahmzulegen. Bisher konnten größere Ausfälle durch interne Warnhinweise und schnelles Reagieren vermieden werden, aber die Gefahr der Infizierung besteht weiterhin. Wann das Symptom behoben sein wird, kann von Seiten der städtischen IT-Administration nicht beantwortet werden. Maßnahmen, die weniger weitreichend sind wie z.B. das Deaktivieren von Makros, wurden geprüft, sind aber für die behördlichen Anforderungen nicht brauchbar.

Der Versand von Dateianhängen ist aber grundsätzlich weiterhin möglich. Am sichersten ist der Versand
· von Schriftstücken im pdf-Format, ebenfalls akzeptiert werden rtf-Dateien;
· von Fotos als jpg- oder png-Formate.
Damit ist der Kommunikationsweg per E-Mail in jedem Fall sichergestellt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Nicht zugelassene E-Mails werden automatisch mit einem entsprechenden Vermerk zurückgeschickt. Dieser ist allerdings (unveränderlich) vom System so eingestellt, dass er nicht für jedermann verständlich ist – Überschrift „Undelivered Mail returned to sender“.

Durch die Rücksendung der abgewiesenen Mail ist aber in jedem Fall sichergestellt, dass Informationen nicht unbemerkt verloren gehen können. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen wurden angewiesen, in der Signatur ausgehender E-Mails auf die zurzeit angeordneten Beschränkungen hinzuweisen.