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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

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Für die Wahlperiode von 1. April 2020 bis 31. März 2025 sucht die Stadt Bergisch Gladbach Interessenten für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Köln.

Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit und haben dabei die gleichen Rechte wie Berufsrichter.

Wer kann ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter werden?

Die ehrenamtliche Richterin / der ehrenamtliche Richter muss Deutsche/r sein, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren / seinen Wohnsitz in Bergisch Gladbach haben.

Berufliche Gründe können gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richter sprechen. So sollten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Mitglieder der Landes- bzw. Bundesregierung und des europäischen Parlaments von einer Bewerbung absehen.

Persönliche Ausschlussgründe können außerdem sein

• die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
• Vermögensverfall
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten.

Bewerbung bis zum 22. Februar an die Stadt Bergisch Gladbach

Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen Richter erfüllen, können sich ab sofort bis zum 22. Februar 2019 bewerben, und zwar schriftlich unter folgender Anschrift: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 3, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach.

Ansprechpartnerin ist Brigitte Cord, die auch nähere Fragen zu Eignung und Verfahren beantwortet bzw. die Bewerbungsbögen zusendet. Per Mail ist sie erreichbar unter: b.cord@stadt-gl.de oder telefonisch unter 02202/ 142378.

Das Bewerbungsformular kann auch von der Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach heruntergeladen werden.

Hier geht es zum Bewerbungsformular