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Nach Insolvenz: Trägerschaft für Montessori-Kindergarten im Wohnpark neu geregelt – Verhandlungen für weitere Kita und OGS laufen

Nach Insolvenz: Trägerschaft für Montessori-Kindergarten im Wohnpark neu geregelt – Verhandlungen für weitere Kita und OGS laufen Bild vergrößern©pixabay

Zum 1. Januar 2019 ist das Insolvenzverfahren für den Elternverein zur Förderung der Montessori Pädagogik e. V. eröffnet worden. Der Verein hatte im September 2018 Insolvenz angemeldet und war Träger von zwei Kindergärten und einer Offenen Ganztagsschule in Bergisch Gladbach. Außerdem betrieb der Montessori-Verein eine Küche.

Für die PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat Anwältin Dr. Ruth Rigol die Insolvenzverwaltung übernommen. In Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Bergisch hat Ruth Rigol dafür gesorgt, dass der Betrieb der Einrichtungen ohne Unterbrechung fortgeführt werden konnte.

Für den Montessori-Kita „Wohnpark“ an der Reginharstraße in Bergisch Gladbach-Bensberg hat die Insolvenzverwalterin schon einen neuen, erfahren Träger gefunden. „Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) hat den Zuschlag erhalten und hat damit in Bergisch Gladbach die zweite Kindertagesstätte in Trägerschaft übernommen“, freut sich Ruth Rigol. Startschuss war der der 1. Januar 2019. Die GFO ist ein gemeinnütziger Verbund mit rund 50 Einrichtungen aus den Bereichen Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Bildung.

Auch der zuständige Beigeordnete der Stadt Bergisch Gladbach, Frank Stein, spricht sich für diese Lösung aus: „Mit der GFO konnten wir einen sehr erfahrenen, kompetenten Träger gewinnen, der nicht nur den Kindergarten, sondern auch das gesamte Personal der Kita übernehmen wird“. Die insgesamt 15 Arbeitsplätze bleiben damit erhalten – ebenso wie die 53 Kindergartenplätze, die allesamt besetzt sind.

Für die beiden weiteren Einrichtungen und die Küche laufen Gespräche mit der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. In den nächsten Tagen sollen die Kindertagesstätte und die OGS einschließlich der Küche an der Lehmpöhle an die neuen Träger übergeben werden.
Für einen reibungslosen Ablauf benötigen die neuen Träger sowohl die Gebäude als auch das Inventar der jetzigen Einrichtungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt das Verfügungsrecht über Inventar und Gebäude erhält. Die hierzu erforderlichen Regelungen werden zurzeit mit der Insolvenzverwalterin und den neuen Trägern vorbereitet.