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Informationen zum SchülerTicket sowie zur Schülerfahrkostenerstattung im Schuljahr 2018/2019

Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH möchte Sie über einige Änderungen zum SchülerTicket bzw. zur Schülerfahrkostenerstattung ab dem Schuljahr 2018/2019 informieren.

Preis des SchülerTickets
Durch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2018 auf € 25,30 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.

Eigenanteile
Der Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt auch im Schuljahr 2017/2018 monatlich € 12,00 für das 1. bzw. jedes freifahrtberechtigte volljährige Kind und € 6,00 für das 2. freifahrtberechtigte Kind. Für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder freifahrtberechtigt sind.
Beispiel: Jan (18) zahlt als volljähriges Kind € 12,00 Eigenanteil, seine Schwester Johanna (16) gilt dann als 1. freifahrtberechtigtes Kind (ebenfalls € 12,00 Eigenanteil), der Bruder Jasper (14) als 2. Kind (€ 6,00 Eigenanteil) usw.

Antragsverfahren sich bewährt
Das bisherige Antragsverfahren wird auch im kommenden Schuljahr 2018/2019 beibehalten.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über den Antragsvordruck möglich. Dieser kann ab sofort unter dem Menüpunkt -> Schülerticket -> Freifahrtberechtigung heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Für Antragsteller, die nicht über einen Internetzugang verfügen, hält die SVB auf Anfrage Antragsformulare vor.

Antragsformular für das Schuljahr 2017/2018
Das Antragsformular für das zurückliegende Schuljahr 2017/2018 finden Sie noch bis zum 31.10.2018 auf der Homepage der Stadtverkehrsgesellschaft www.svb-gl.de im Menü Schülerticket -> Freifahrtberechtigung.
Wer über keinen PC bzw. keine Internetverbindung verfügt, kann ein Antragsformular für das Schuljahr 2017/2018 zum Selbstausfüllen bei uns telefonisch oder per Mail anfordern.

Antragsfrist
Gemäß § 4 Abs. 2 SchfkVO ist der Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen. Allerdings kann der Antrag auch noch während des laufenden Schuljahres sowie drei Monate darüber hinaus rückwirkend gestellt werden.

Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung, Bescheidung
Auch weiterhin gilt: Sie stellen einen Antrag pro Schuljahr, bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlen wir die Schülerfahrkostenerstattung in zwei Raten nachträglich an Sie aus, und zwar jeweils nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres. Einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie in jedem Fall einen formellen Ablehnungsbescheid durch die Stadt Bergisch Gladbach.

Sie haben Fragen?
Dann sprechen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail an schuelerticket@svb-gl.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH