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Ministerentscheidung zum Denkmalschutz Zanders: 13 Gebäude werden zu Denkmälern

Ministerentscheidung zum Denkmalschutz Zanders: 13 Gebäude werden zu DenkmälernBild vergrößernEines von 13 denkmalwerten Gebäuden: die historische Zanders-Hauptverwaltung

Die Stadt Bergisch Gladbach begrüßt die Entscheidung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im denkmalrechtlichen Unterschutzstellungsverfahren zum Gelände der Papierfabrik Zanders.

Nach einer langen fachlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) können nun die schützenswerten Gebäude, welche zum Teil herausragenden Charakter haben, unter Denkmalschutz gestellt werden. Insgesamt handelt es sich um 13 Gebäude und Anlagen.

Das LVR-ADR hatte das Ministerium im Juli 2017 um eine Entscheidung gebeten, da es zu keiner fachlichen Einigung zwischen dem LVR-ADR und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach kam. Bis zuletzt bestand Uneinigkeit über die einzelnen denkmalwerten Gebäude. Die Untere Denkmalbehörde war aus folgenden denkmalfachlichen Gründen nicht bereit, die Papierfabrik als großflächiges Gesamtdenkmal unter Schutz zu stellen: Durch zahlreiche Neubauten vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg ist das ehemalige werksbauliche Konzept der Firma Zanders bereits stark überformt. Die ehemals zu atriumartigen Baugruppen zusammengeschlossenen Fabrikanlagen sind in ihrer Struktur aufgrund späterer baulicher Eingriffe nicht mehr klar erkennbar. Die ursprünglich an diese Baugruppen anschließenden Freiräume wurden außerdem im Laufe der Zeit großflächig überbaut; dadurch hat sich das ursprüngliche Verhältnis zwischen Freiflächen und umbautem Raum ins Gegenteil verkehrt. Das Gesamtbild der Anlage ist durch diese Überformungen erheblich beeinträchtigt, so dass die ehemalige Wirkung als baulich geschlossenes Ensemble längst verloren gegangen ist. Ebenso sind die historischen Produktionsabläufe aufgrund von Unterbrechungen durch Neubauten nicht mehr ablesbar. Viele Gebäude sind zudem nur noch „leere Hüllen“, die ihren dokumentarischen Wert verloren haben.

Diese Fachauffassung stützt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach auf die denkmalrechtliche und -fachliche Begutachtung des Architekturbüros Vogt-Werling. Geprüft wurde darin auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, welche einzelnen Gebäude und Anlagen denkmalwert sind. Sachfremde Gründe wie etwa wirtschaftliche Erwägungen wurden nicht berücksichtigt, da sie für eine Entscheidung über die Unterschutzstellung nicht ausschlaggebend sind.

Die Entscheidung des Ministeriums bedeutet, dass die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach die Unterschutzstellung in der von ihr beabsichtigten Form nun vornehmen kann. Positiv für die Realisierung der weiteren Schritte werten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Tatsache, dass die Firma Zanders während des gesamten Prozesses umfangreich einbezogen wurde und mit den von der Stadt vorgesehenen und nun durch das Ministerium bestätigten Unterschutzstellungen einverstanden ist. Auch die Stadt selbst ist Eigentümerin von einigen Gebäuden, die nun unter Denkmalschutz gestellt werden. Diese gehören zu den Teilflächen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechtes erworben wurden. Auch hier bedeutet die Entscheidung des Ministeriums nun Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Areals.