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Glasverbot schützt die Jecken am Zugweg

Wenn die gute Erziehung nicht mehr ausreicht, müssen Gesetze und Verordnungen her. So beim Umgang mit Glasflaschen im Karneval: Mittlerweile ist die Unsitte auch in Bergisch Gladbach sehr weit verbreitet, während der Karnevalszüge mitgebrachte Glasbehälter in die Menge und auf die Straße zu werfen, bis alles voller Scherben liegt. In manchen Abschnitten des Zugweges ist es deshalb erforderlich, die Straße erst noch einmal freizukehren, bevor die Wagen losziehen können. Insgesamt steigt die Gefahr, dass Personen sich verletzen oder Fußgruppen und Fahrzeugreifen Schaden nehmen, von Jahr zu Jahr an.


Nachdem die Ordnungsbehörde auf Anfragen und Anträge der Politik in der Vergangenheit stets geantwortet hatte, die Situation habe man durch das Verbot des glasweisen Ausschanks von Getränken im Griff, so hat sich die Situation – offenbar durch verstärktes Mitbringen eigener Getränke am Zugweg - grundlegend geändert. Folglich hat die Verwaltung nun den Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt zu erweitern.

Künftig wird es neben dem Ausschank von Getränken in Glasbehältnissen verboten sein, während der Karnevalszüge in Bensberg, Refrath und der Stadtmitte Glasflaschen und Trinkgläser unter freiem Himmel näher als 20 Meter an den Zugweg heranzubringen. Das Verbot gilt am Karnevalssamstag (Refrath, Bensberg) sowie am Karnevalssonntag (Stadtmitte) jeweils von 8.00 bis 21.00 Uhr. In der Stadtmitte erstreckt sich das Glasverbot zusätzlich auf den gesamten Konrad-Adenauer-Platz, auf die Maria-Zanders-Anlage und den Forumpark.

Von dem Verbot ausgenommen sind Glasbehälter, die offensichtlich im häuslichen Umfeld geleert werden sollen, und das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten. Auch Medizin und Parfüm darf im Glas mitgebracht werden. Wer freiwillig auf die Flasche verzichtet, bekommt Ersatz angeboten: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Glas in Plastik oder Pappe umzufüllen und so die Getränke zum Zug mitzunehmen. Wer allerdings bei Verstößen erwischt wird, muss das Glas in bereitstehende Container entsorgen und ein Bußgeld zahlen. Die Regelung wurde in der Ratssitzung am 19. Dezember beschlossen und tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.